Neue gesetzliche Vorgaben nicht nur für die Sauenhaltung

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Was ändert sich?

Die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist am 8. Februar dieses Jahres in Kraft getreten. Parallel dazu hat das Bundeslandwirtschaftsministerium Mitte März Ausführungshinweise für den Bereich Schwein veröffentlicht. Die Änderungen verlangen vor allem den Sauenhaltern viel ab, mehr als den Schweinemästern. Damit die beabsichtigte Verbesserung im Tierschutz noch Raum für eine wirtschaftliche Schweinehaltung lässt, gilt es jetzt konstruktiv und im Sinne des Gesetzes mit diesen Vorgaben umzugehen, meint Dr. Eckhard Meyer, LfULG Sachsen, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch. Er hat die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung für das LW zusammengefasst.

Die Ausführungshinweise zur TierSchNutztV konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe und gelten als Bestandteil des Handbuchs für Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen bundeseinheitlich. Sie sind aber kein Gesetz, sondern Empfehlungen für das Verwaltungshandeln der Kon­trollstellen. ...

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