Eine praktikable Greening-Lösung
Zwischenfruchtanbau vor Silomais
Laut der Greening-Vorgaben müssen mindestens 5 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) geführt werden. Befreit sind Betriebe mit weniger als 15 ha Ackerfläche oder mit einem Grünlandanteil von über 75 Prozent und weniger als 30 ha Ackerfläche. Dabei können die Betriebe als Greening-Maßnahme zwischen Landschaftselementen, Ackerpufferstreifen, Ackerstilllegungen, Leguminosenanbau oder Zwischenfruchtanbau als ÖVF wählen. Um Letzteres geht es im folgenden Beitrag.
In Abhängigkeit ihrer ökologischen Wertigkeit gibt es für die ÖVF-Varianten unterschiedliche Gewichtungsfaktoren. Der Zwischenfruchtanbau hat einen Gewichtungsfaktor von 0,3. Dies bedeutet, um rechnerisch ein ha ÖVF zu erfüllen, müssen 3,33 ...
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