Eine praktikable Greening-Lösung
Zwischenfruchtanbau vor Silomais
Laut der Greening-Vorgaben müssen mindestens 5 Prozent der Ackerflächen eines Betriebes als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) geführt werden. Befreit sind Betriebe mit weniger als 15 ha Ackerfläche oder mit einem Grünlandanteil von über 75 Prozent und weniger als 30 ha Ackerfläche. Dabei können die Betriebe als Greening-Maßnahme zwischen Landschaftselementen, Ackerpufferstreifen, Ackerstilllegungen, Leguminosenanbau oder Zwischenfruchtanbau als ÖVF wählen. Um Letzteres geht es im folgenden Beitrag.
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl
Ein Allrounder von Lindner für die Königsmühle
Verwandte Artikel
Leserreisen
Lesenswert
.