Düngeverordnung erfordert effizienten N-Einsatz
Nmin-Ergebnisse und Düngeempfehlungen Nord- und Westpfalz
Im Rahmen der Düngeverordnung wurden in der Nord- und Westpfalz (KIB, KL, PS KUS) auf repräsentativen Standorten insgesamt 96 Proben gezogen und auf Nitrat-Stickstoff in 0 bis 60 cm beziehungsweise 0 bis 90 cm untersucht. Auf der Basis der Nmin-Werte 2019 wurde für die wichtigsten Kulturen und Vorfrüchte die standortbezogene N-Obergrenze ermittelt.
Vor der ersten Ausbringung von insgesamt mehr als 50 kg Gesamt-N/ha, schreibt die DÜV für jeden Schlag oder zumindest für jede Bewirtschaftungseinheit eine Bedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat vor. Bei der Bemessung der N-Düngung sind bundesweit gültige Bedarfswerte einzuhalten. Zu- beziehungsweise Abschläge ergeben sich aus dem standortspezifischem Ertragsniveau und dem Ertragsdurchschnitt der letzten drei Jahre. Weicht der Ertrag um mehr als 20 Prozent vom Vorjahr ab, kann auch der Ertrag des Vorjahres zugrunde gelegt werden. Auf dieser Basis und repräsentativer Nmin-Werte muss laut Düngeverordnung die standortbezogene N-Obergrenze ermittelt und dokumentiert werden.Die Nmin-Gehalte der Böden sind je nach Tiefgründigkeit bis 90 cm zu berücksichtigen. Ausnahmen gibt es bei schwächeren Standorten mit flacher Krume, sofern eine Beprobung tieferer Schichten (60-90 cm) nicht möglich ist. In solchen Fällen sind die Nmin-Gehalte von 0 bis 60 cm für die Bedarfsermittlung relevant. In allen Kulturen gibt es Abschläge bei entsprechenden Vor- beziehungsweise Zwischenfrüchten, Humusgehalten über 4 Prozent und organische Düngung im Vorjahr (10 Prozent vom Gesamt-N).
Horst Häußler, DLR Westpfalz – LW 10/2019