Mechanische Bekämpfung in der Praxis

Ackerbohnen eignen sich hervorragend für den Striegeleinsatz

Letzte Woche fand auf Gut Laar von Ernst-Uwe von Starck der 4. vom Landesbetrieb Hessen organisierte Leguminosentag statt. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildete die mechanische Unkrautbekämpfung, die am Nachmittag durch Vorführungen veranschaulicht wurde.

Der Treffler-Präzisionsstriegel kann durch die patentierte Zinkenaufhängung Bodenunebenheiten ausgleichen und in hohen und niedrigen Kulturen eingesetzt werden.

Foto: Becker

Durch den Vormittag mit Fachvorträgen führte LLH-Öko-Beraterin Brigitte Köhler, die zunächst die hessische „Initiative Gentechnikfreies Futter“ und das „Demonstrationsnetzwerk Erbse/Bohne“ der Bundes-Eiweißpflanzenstrategie vorstellte.

Im ersten Fachvortrag zeigte Reinhard Schmitt, welche verschiedenen technischen Möglichkeiten der mechanischen Unkrautregulierung bestehen, und ordnete diese Maßnahmen in das Gesamtkonzept des integrierten und des ökologischen Anbaus ein: „Im ökologischen Landbau geht es nicht ohne, aber auch konventionelle Betriebe nutzen immer stärker die Möglichkeiten mechanischer Bekämpfungsmaßnahmen“, so Schmidt. Einerseits bedingt durch immer weniger zugelassenen Pflanzenschutzmittel, andererseits auch durch die Vorgaben für Greening-Flächen, auf denen kein Pflanzenschutz mehr in Leguminosen stattfinden darf.

Schmidt betonte, dass die Unkrautregulierung, egal ob chemisch oder mechanisch, nur ein Faktor von vielen sei, welche das Ausmaß des Unkrautbesatzes einer Fläche bestimmen; weitere seien der Standort, die Sorte, die Fruchtfolge, die Bodenbearbeitung, die Nährstoffversorgung, die Aussaatbedingungen und der Aussaatzeitpunkt sowie die Aussaattechnik.

In der Folge stellte Schmidt verschiedene Techniken für Striegel und Hacken vor, die Reihen-abhängig oder -unabhängig angewandt werden. „Die Hauptwirkung besteht im Verschütten von Unkräutern und dann erst im Ausreißen, betonte er. Daher seien der Entwicklungsstand der Zielpflanzen, aber auch der Kultur sowie die Einsatzbedingungen für den Erfolg entscheidend. Hier besteht weniger Spielraum als beim Einsatz von chemischen Produkten.

KB – LW 19/2018