Mit der Neufassung der Milchabgaben-Verordnung (MilchAbgV) und deren In-Kraft-Treten am 1. April 2007 wurde auch das Übernahmerecht von Milchquoten, das bei Beendigung von Pachtverträgen seitens des Pächters ausgeübt werden kann, flexibler gestaltet. Mehr dazu lesen Sie in der LW-Ausgabe 4/2008 ab Seite 14. Werner …