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Die Veröffentlichung eines monatsweisen Vergleichs von Milchpreisen ist seit dem Jahr 2011 aufgrund eines entsprechenden Fallberichts des Bundeskartellamtes untersagt. Dieser durfte nur dann publiziert werden, wenn er zum Zeitpunkt der Veröffentlichung mindestens sechs Monate alt war. Die Begründung lautete, dass Molkereien durch die Informationen zur Angleichung ihrer Preise nutzen und die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels genaue Kenntnis über die Kostensituation der Molkereien gewinnen könnten. Man befürchtete, dass dies zur Abschöpfung der Margen der Molkereien und damit zum Hinwirken auf niedrigere Rohmilchpreise für Erzeuger eingesetzt werden könnte. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes sorgte …