Wenn Behälter geplant sind, die durch Jauche, Gülle oder Silage-sickersäfte beaufschlagt werden, müssen diese gemäß den wasserrechtlichen Vorgaben grundsätzlich ausreichend gegen die Inhaltsstoffe des Lagergutes beständig sein. Dies ist mit der Auswahl beispielsweise des entsprechenden Betons oder einer Beschichtung zu gewährleisten.