Elektrifizierung aus der Luft

Politik und Gesellschaft fordern von der Landwirtschaft weitere Reduzierungen des CO2-Ausstoßes und des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Andererseits muss angesichts der überall schwindenden Ackerflächen sowie einer weiter wachsenden Weltbevölkerung die Nahrungsmittel-Produktion weiter steigen. Die Landwirtschaft muss also immer noch effizienter werden. Hierzu bieten neue Technologien Lösungsmöglichkeiten an.

Wie die CO2-Bilanz bei der Düngung beispielsweise durch einen gezielten Humusaufbau verbessert werden kann, lesen Sie in dieser Ausgabe unter der Rubrik Pflanzenbau ab Seite 10.

Ein wichtiger Aspekt zur Senkung des CO2-Ausstoßes ist auch die Elektrifizierung, sprich der Ersatz von Verbrennungsmotoren durch E-Antriebe. Auch in der Landwirtschaft entfällt ein erheblicher Anteil des CO2-Ausstoßes auf die Verwendung von Dieselmotoren im Acker- und Grünlandbau. Leider sind dem Einsatz von Elek­tromotoren und der dazu notwendigen schweren Akkus bei vielen Arbeiten im Außenbereich mit der aktuellen Technik Grenzen gesetzt.

In Teilbereichen können hier aber die immer leistungsfähigeren Drohnen (bis zu 60 kg Nutzlast) eine Lösung darstellen: Warum mit einem 120-PS-Schlepper einen nur mülltonnengroßen Schneckenkornstreuer über den Acker kutschieren, wenn auch eine Drohne die Ausbringung elektrisch angetrieben erledigen könnte? Antwort: Weil eine solche Pflanzenschutzanwendung derzeit in Deutschland nicht zugelassen ist. Bei der Ausbringung von Schlupfwespen gegen den Maiszünsler ist der Einsatz von Drohnen möglich – weil es sich um ein ökologisches Verfahren handelt.

Ebenso könnten kamerabestückte Drohnen Unkrautnester oder Einzelpflanzen im Bestand hocheffektiv erkennen und bekämpfen und damit viele Traktorfahrten mit der Spritze überflüssig machen. Lösungen hierzu werden derzeit bei vielen Firmen erarbeitet, denn beispielsweise muss die Düsentechnik an eine solche Ausbringung angepasst werden, um die Abdrift gering zu halten. Aber auch hier müssten erst einmal die entsprechenden Zulassungen für solche Einsätze erteilt werden – und daran scheitert bei uns leider vieles.

Karsten Becker – LW 41/2024