Neustart in Rheinland-Pfalz

Die meisten Landwirte und Winzer dürften die Regierungsbildung in Rheinland-Pfalz mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen haben. Die neue für sie zuständige Ministerin Christine Schneider ist seit vielen Jahren in der Agrar- und Weinbaupolitik zu Hause und hat sich dabei praxisnah und pragmatisch gezeigt.

Im Europaparlament, in das die CDU-Politikerin 2019 gewählt wurde, spielte sie beispielsweise eine wichtige Rolle bei der Zurückweisung der Verordnung über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR). Der Entwurf sah bekanntlich vor, deren Einsatz in der EU bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren und in Schutzgebieten zu untersagen. Schneider hat zudem seit Veröffentlichung der mit Dokumentationsanforderungen überfrachteten Richtlinie zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) auf Vereinfachungen gedrungen. Außerdem setzte sie sich für das EU-Weinbaupaket ein, das zu Entlastungen für die Betriebe geschnürt wurde. In der Kommunalpolitik ist sie ebenso erfahren wie im Landtag, in den sie ab 1996 gewählt wurde und dessen Ausschüsse für Landwirtschaft und Weinbau sie vorstand.

Dass sich auch ihre Vorgängerin in der Ressort-Zuständigkeit, Daniela Schmitt, für eine praxisnahe und unternehmerfreundliche Landwirtschaftspolitik einsetzte, muss ebenfalls erwähnt werden. Schneider hat es nun allerdings mit einer Konstellation zu tun, die vieles vereinfachen kann. Landwirtschaft wurde zuvor von der FDP-Ministerin, die Umwelt von der Grünen-Ministerin Katrin Eder geführt. Beide lagen oft im Widerstreit.

Der neue Ministeriumszuschnitt bietet gute Voraussetzungen, beispielsweise dem Schulterschluss Artenvielfalt – eine bundesweit einzigartige Kooperation zwischen Naturschutzverbänden und der Landwirtschaft – aber auch dem Umgang mit problematischen Arten wie Saatkrähe und Biber und der Ausarbeitung einer neuen Jagdverordnung eine neue Dynamik zu verleihen. Diese Ziele haben sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag vorgenommen. Im Übrigen geht mit dem neuen Ministerium die im Bund einmalige und nur ideologisch zu begründende Separierung des Ökolandbaus in das frühere Umweltressort zu Ende.

Cornelius Mohr – LW 21/2026