Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden: Wenn jemand einen eigenen WLAN-Anschluss betreibt, ist er prinzipiell für dessen Nutzung verantwortlich – auch dann, wenn andere den Anschluss missbrauchen. Der Inhaber des Anschlusses, so die Richter, müsse sein Netzwerk mit einem Passwort schützen. Macht er das nicht, …