Zahlreiche Vorschriften für Hoffest und Co.
Im Sommer stehen Hof-, Dorf- und Straßenfeste hoch im Kurs. Oft stemmen ehrenamtliche Helfer einen Großteil der Arbeit. Sie backen Kuchen, helfen beim Aufbau der Stände und wenden beim Fest die Würste auf dem Grill. In den letzten Jahren wurden ihnen dabei zunehmend Steine in den Weg gelegt.
Angefangen mit der Einhaltung von Jugend- und Brandschutzvorschriften bis hin zu den Hygienevorschriften für die Lebensmittelausgabe. Hinzu kommen Lizenzen für den Ausschank von Alkohol, Gebührenzahlungen für das Abspielen von Musik an die GEMA und Vereinshaftpflichtversicherungen für die Absicherung vor Haftungsansprüchen Dritter. Der Unmut vieler Vereine darüber ist nur allzu verständlich. Zumindest für einige dieser Vorgaben gibt es Hilfe von den Behörden. Anders wären viele der Auflagen für kleinere Vereine gar nicht mehr zu stemmen. So wird vom Land Hessen beispielsweise die Zahlung der GEMA-Gebühren für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen übernommen. Eine Anmeldung bei der GEMA muss dafür dennoch erfolgen.
Was die Hygieneregeln betrifft, gilt seit jeher: Sauber arbeiten und umsichtig mit Lebensmitteln umgehen. Die Gute Hygienepraxis ist vielen schon seit Jahren ein Begriff. Geregelt sind die Vorschriften zur Lebensmittelhygiene in der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Auf nationaler Ebene greift die Lebensmittelhygieneverordnung und in manchen Fällen für Ehrenamtliche auch das Infektionsschutzgesetz. Je nach Art und Häufigkeit der Veranstaltung ist der vorherige Besuch einer Belehrung notwendig.
Immer wieder sind Vereine auch bei kleinen Veranstaltungen mit strengen Kontrollen konfrontiert. Auch wenn die Kooperation mit einzelnen Gesundheitsämtern schwerfallen mag, ist es dennoch wichtig, diese bei Unklarheiten im voraus anzusprechen. So können Probleme bei Kontrollen und Bußgelder vermieden werden.
Welche Vorgaben konkret für Vereine gemacht werden und was ehrenamtliche Helfer grundsätzlich bei der Zubereitung und dem Verkauf von Speisen beachten sollten, wird in einem Beitrag auf Seite 18 zusammengefasst.
Annika Schön – LW 26/2025