Top-Thema
Grundlage der Vorsorgemaßnahmen ist „die Identifikation sensibler und kritischer Bereiche im Betrieb durch verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen“. Um es gleich vorweg zu nehmen: Weder sollen mit Art. 28 Abs. 1 die Betriebsleiter mit zusätzlicher Bürokratie übermäßig belastet, noch soll das Rad neu erfunden werden. Im Kern geht es darum, im Rahmen eines betrieblichen Vorsorgekonzepts mögliche Eintrags- und/oder KontaminationsÂrisiken, so genannte bio-kritische Kontrollpunkte (BioKKP), zu erkennen. Im zweiten Schritt werden daraus angemessene Vorsorgemaßnahmen abgeleitet, um die Risiken zu minimieren. Viele dieser Maßnahmen waren bereits gemäß der alten Verordnung VO (EG) 834/2007 …