ASP wird zum Dauerthema

Seit fast sieben Monaten beschäftigt die Afrikanische Schweinepest (ASP) die Schweinehalter in Hessen und zeitverzögert auch in Rheinland-Pfalz. Dazu gehören Vermarktungsverbote oder eine Vermarktung nur unter Auflagen. Dadurch entstehen große finanzielle Verluste sowie zusätzlicher Aufwand zum Beispiel für regelmäßige Blutuntersuchungen. Auch aktuell werden immer neue infizierte Wildschweine gefunden. Das Prozedere mit der Erweiterung von Restriktionszonen und dem Zaunbau bei neuen Fällen haben die Landesregierungen gut im Griff, es ist mittlerweile Standard. Aber jeder neue Fall sorgt dafür, dass sich die ASP-Restriktionen in die Länge ziehen. Erst wenn ein Jahr lang kein ASP-positives Wildschwein gefunden wird, dürfen die Restriktionszonen aufgehoben werden.

Das größte Problem der Schweinehalter ist nach wie vor nicht gelöst: Der Absatz der Schweine. Wer im vergangenen Jahr in Sperrzone III lag und keine Ertragsschadenversicherung hatte, ist in seiner Existenz bedroht. Ein guter Schritt der hessischen Landesregierung war es, dass Schweinehalter dort Soforthilfen beantragen können. Die De Minimis-Grenze der EU wurde kürzlich auf 50 000 Euro je Betrieb über drei Jahre angehoben, die Verordnung ist zum 16. Dezember 2024 in Kraft getreten. Wer bereits eine Entschädigung des Landes und der Tierseuchenkasse erhalten hat, ist davon ausgenommen.

Aber nicht nur in Sperrzone III, auch in den anderen beiden Zonen haben die Schweinehalter große Probleme bei der Vermarktung ihrer Tiere. Hier müssten neue Wege eingeschlagen werden, wenn die Schweinehaltung erhalten werden soll. Regionale Schlachtstätten werden gebraucht und vor allem gilt es, die Stigmatisierung des Fleisches aus den ASP-Restriktionszonen abzulegen. Leider haben Landwirte teilweise sogar Schwierigkeiten bei der Vermarktung von Schweinen aus der Sperrzone I (Pufferzone), für die es gar keine gesetzlichen Auflagen gibt. Eines steht fest: Fleisch aus den ASP-Sperrzonen ist nachweislich das am sichersten ASP-freie Fleisch, denn es wurde gründlich untersucht.

Marion Adams – LW 2/2025