Finanzierung mit vielen Fragezeichen
Die Vorschläge der Kommission für eine europäische Agrarpolitik – ob diese künftig noch als gemeinsam bezeichnet werden kann, wird sich zeigen – bedeuten budgetär und strukturell eine Abkehr von der bisherigen Politik. Der EU-Haushalt insgesamt und das Geld, das der Landwirtschaft zur Verfügung stehen wird, ist mit vielen Fragezeichen versehen. Dass die Höhe des mehrjährigen Finanzrahmens zu Beginn der Verhandlungen nicht feststeht, liegt in der Natur der Sache. Auch bei der diesmal angestrebten Erhöhung des Finanzrahmens für 2028 bis 2034 von derzeit 1,13 Prozent des Bruttonationaleinkommens auf künftig 1,26 Prozent, was einem Gesamtbudget von nahezu 2 Billionen Euro entspricht, besteht die zentrale Frage, ob die Mitgliedstaaten und vor allem die Nettozahler dies leisten wollen und können.
Ein Fragezeichen steht infolge auch hinter den für die GAP vorgesehenen Betrag von 294 Mrd. Euro, den EU-Kommissar Hansen gleichwohl als zweckgebundenen Mindestbetrag bezeichnet. Der Betrag wäre ohnehin schon eine drastische Kürzung (etwa 20 Prozent) gegenüber dem bisherigen Budget. Es ist eingebettet in den nationalen und regionalen Partnerschaftsplan (NRPP), in dem alle relevanten Unterstützungsmaßnahmen aufgelistet sind – sei es für Beschäftigte, Menschen in der Landwirtschaft und der Fischerei, Städte oder ländliche Gebiete, Regionen oder die nationale Ebene. Die Mitgliedstaaten sollen große Spielräume haben, den zweckgebundenen Mindestbetrag nach Bedarf aufzustocken. Dies ist einer der Hauptkritikpunkte, weil er je nach Finanzkraft der Mitgliedstaaten und der politischen Ausrichtung zu einem Auseinanderfallen der Zahlungen und zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten führt. Der Wegfall der bisherigen Zweiten Säule würde die Ungleichheit in der Förderung beziehungsweise Kofinanzierung noch verstärken. Eine Unsicherheit birgt auch die Frage, aus welchen Mitteln das Natur Restauration Law (Naturwiederherstellung) finanziert werden soll. Für die Betriebe, die gegebenenfalls auch noch Degression oder Kappung befürchten müssen, sind die Vorschläge und die damit verbundene erhebliche Unsicherheit sehr unbefriedigend.
Cornelius Mohr – LW 50/2025
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