Arbeiten Beschäftigte viel im Freien, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge zum UV-Schutz anzubieten. Bestimmte Hautkrebsformen, nämlich das Plattenepithelkarzinom und die multiple aktinische Keratose, landläufig auch als Weißer Hautkrebs bekannt, sind als Berufskrankheiten anerkannt. Alleine in 2018 wurden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten …