Keine Begeisterung ausgelöst
Während am rechten und linken Rand sowie bei den Grünen im Europaparlament nach dem Votum für die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes zur Prüfung des Handelsabkommens mit den Mercosur-Staaten Jubel ausbrach, hat dies beim Berufsstand offensichtlich keine Begeisterung ausgelöst. Das hat mutmaßlich mehrere Gründe. Zum einen wird die gerichtliche Prüfung (nur) zu einer Verzögerung führen, aber kaum eine weitere Verbesserung der Vertragsbedingungen für die heimische Landwirtschaft bringen. Es wird auch gesehen, dass durch die Nachverhandlungen und die Schutzklauseln zur Verhinderung von Marktverwerfungen bei sensiblen Produkten nochmals etwas für die europäische Landwirtschaft erreicht wurde. Das hat auch den EU-Abgeordneten und Agrarpolitiker Martin Häusling dazu bewogen, sich entgegen der Mehrheit seiner grünen Parteikollegen bei der Abstimmung zu enthalten.
Zum anderen steht im Raum, dass das Abkommen vorläufig in Kraft tritt, was schon Vorbilder bei anderen Handelsabkommen hat. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass der Berufsstand seit jeher seine tragende Rolle für den Staat und in der Gesellschaft betont und so auch die gesamte Volkswirtschaft im Auge hat. Hier stellt sich die Frage, ob es der Landwirtschaft nützt, wenn es hierzulande der Industrie und anderen Wirtschaftsbereichen noch schlechter geht, Wirtschafts- und damit auch Kaufkraft verloren gehen. Sehr wahrscheinlich ist, dass auch der Absatz landwirtschaftlicher, insbesondere veredelter Erzeugnisse betroffen wäre. Dass freier Handel und die Vergrößerung der potenziellen Konsumenten- und der Kundenzahl große Vorteile für die heimische Industrie und auch geopolitisch angesichts der aktuellen Umwälzungen haben, bestreitet auch in der Landwirtschaft kaum einer. Härtere Folgen durch das Abkommen werden vor allem für die Zuckerwirtschaft gesehen, im gewissen Maße auch für Rind- und Geflügelfleisch. Demgegenüber sollen aber auch gute Vermarktungsaussichten für europäische Milchprodukte und für Wein bestehen.
Zumindest den proeuropäischen Befürwortern der gerichtlichen Prüfung im Europaparlament ging es vorrangig um die Beachtung ihrer Mitzuständigkeit. Staatstragend war die Zustimmung aber nicht unbedingt.
Cornelius Mohr – LW 5/2026
.