Kommt sie, oder kommt sie nicht?
In der Bundestagsdebatte über den Agrarhaushalt hatte die Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher (CDU) kürzlich nochmals den Willen der Bundesregierung erklärt, eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft einzuführen. Dies steht so im Koalitionsvertrag. Doch wie weit der gemeinsame Wille in der Koalition von Union und SPD tatsächlich vorhanden ist und ob dieser sich durchsetzen kann, bleibt weiter unklar. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist dafür, vom zuständigen Finanzministerium gibt es keine klaren Äußerungen, geschweige denn einen Referentenentwurf.
Unterdessen geht es in Deutschland eher in Richtung zusätzlicher Steuern: unter anderem niedrigere Grenzen und eine zusätzliche neue Stufe beim Spitzensteuersatz der Einkommensteuer, die geplante Erhöhung der Tabak- und der Spirituosensteuer und eine neue Zuckersteuer.
Gleichwohl ist gerade in diesem Jahr mit mäßigen landwirtschaftlichen Erträgen, niedrigen Erzeugerpreisen und hohen Kosten für Betriebsmittel sehr deutlich geworden, dass die Betriebe eine Risikoausgleichsrücklage dringend brauchen, um ihre Liquidität, ihr Eigenkapital und ihre Kreditwürdigkeit stärken zu können. Im Gegensatz zu Betrieben anderer Branchen können Landwirte ihre Produktion nicht runterfahren oder ihre Kühe in Kurzarbeit schicken. Zudem hängt der Erfolg in der Landwirtschaft zu einem großen Teil vom Wetter ab.
In guten Jahren würden die Betriebe einen Teil ihres Gewinns steuerbegünstigt in eine Rücklage buchen und diese Rücklage in Krisenjahren zur Verlustabdeckung einsetzen. Im Gegensatz zur Gewinnglättung (§ 32c Einkommensteuergesetz), bei der eine Entlastung erst nach Ablauf des dreijährigen Betrachtungszeitraums möglich wäre, könnte die Risikoausgleichsrücklage zur Abdeckung von Verlusten viel schneller eingesetzt werden.
Wahr ist aber auch, dass der Staat durch eine steuerliche Vorsorgerücklage weniger einnimmt, durch Effekte der Steuerprogression, Zinseffekte und administrative Kosten. Dies wäre aber gut angelegtes Geld für die Eigenvorsorge und Stärkung der Betriebe.
Cornelius Mohr – LW 39/2026
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