Nackenschläge für die Zuckerrübenanbauer

Die Zuckerrübenanbauer – schon in den Vorjahren leidgeprüft – müssen in diesem Jahr noch mehr Kummer tragen. Die lang anhaltende Trockenheit und die große Hitze haben bei der Königin der Ackerkulturen besonders im Süden des Südzuckergebiets zu insgesamt niedrigen und, je nach Güte des Standorts, stark schwankenden Erträgen geführt. Weiter geschmälert wurden diese durch die von der Schilf-Glasflügelzikade übertragenen Krankheiten, durch Viruserkrankungen und Schäden durch Rübenmotten. Gleichzeitig vermindern diese Krankheiten die Lagerfähigkeit der Rüben – sie müssen so schnell wie möglich in die Fabrik. Auch wegen der geringeren Mengen wurden Ernte, Rübenabfuhr, Verarbeitung und Kampagnenverlauf mit einem hohen organisatorischen Aufwand angepasst.

Da auch die Zuckerrübenanbauer in den Nachbarländern diesen Bedingungen unterworfen waren, dürfte die Menge an produziertem Zucker europaweit geringer ausfallen, was die Hoffnung nährt, als Ausgleich wenigstens einen höheren Zuckerpreis zu erzielen. Das wird sich zeigen, wenn die endgültigen Preise für die Zuckerrüben der Kampagne 2026 nach dem Ende des laufenden Geschäftsjahres der Südzucker und nach Abschluss der Zuckerverkäufe im Frühjahr bekannt sind.

Lichtblicke gibt es unterdessen bei den Anstrengungen der Branche in kulturübergreifenden Projekten, geeignete Sorten und Pflanzenschutzstrategien zur Bekämpfung der neuen Krankheiten zu finden. Gleichwohl müssen die Anstrengungen der Politik auf Bundes- und europäischer Ebene bei der Neuzulassung und dem Erhalt von Pflanzenschutzmitteln verstärkt werden.

Die Einigung der Koalitionsregierung auf eine Zuckersteuer, die zwischenzeitlich durch weitgehende Vorschläge aus dem Finanzministerium zur Verbreiterung der Steuergrundlage diskreditiert wurde, ist für die ohnehin gebeutelten Zuckerrübenanbauer ein weiterer Nackenschlag. Die Steuer wird die heimische Zuckererzeugung weiter unter Druck setzen, ohne dass absehbar ist, ob sie zur Verschlankung der Menschen führt, ob sie also irgendeinen Nutzen bringt außer Mehreinnahmen für den Staat.

Cornelius Mohr – LW 42/2026