Optionen zur Umsetzung des Düngerechts
Die Agrarminister von Bund und Ländern haben auf ihrer Konferenz nach eigenen Worten konstruktiv die Probleme der Landwirtschaft erörtert und viele gemeinsame Positionen formuliert. Eine der hervorstechendsten war diejenige zur künftigen Umsetzung des Düngerechts in Deutschland. Die „gemeinsame“ Position besteht in diesem Falle darin, dass man sich auf drei verschiedene Vorschläge geeinigt hat. Die Landesbauernverbände hatten sich Anfang August noch darum bemüht, eine einheitliche Haltung zu finden – wenn auch vergeblich. Diese könnte, so die Überlegung, gegenüber der Europäischen Kommission – als Genehmigungsbehörde – auf höhere Akzeptanz treffen. Wegen der sehr unterschiedlichen Gegebenheiten plädierte der Berufsstand schließlich dafür, den Bundesländern als einzig politisch durchsetzbare Lösung mehrere Optionen zu eröffnen.
Eine möglichst an die Verhältnisse in den Ländern angepasste Umsetzung ist wünschenswert. Baden-Württemberg beispielsweise kann mit dem sehr engmaschigen Grundwasser-Messstellennetz eine kleinräumige und verursachergerechte Kulisse der Roten Gebiete darstellen, außerhalb der Gebiete bleiben die Bewirtschafter von zusätzlichen Auflagen unbehelligt. In anderen Ländern wie Bayern mit weniger Messstellen könnte der Wegfall Roter Gebiete demgegenüber von Vorteil sein. Dieser Verzicht wäre dann nach dem bayerischen Modell mit zusätzlichen Dokumentations- und Meldepflichten sowie Kontrollen für alle verbunden.
Der dritte Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums verzichtet auf die Ausweisung Roter Gebiete hält aber unter anderen mit der Anpassung der Düngebedarfswerte, der Einschränkung der Herbstdüngung und Vorgaben zum Zwischenfruchtanbau Auflagen für alle Bewirtschafter bereit. Da es sich um einen Vorschlag zur bundesweiten Umsetzung handelt, stellt sie allerdings länderindividuelle Optionen in Frage. Man kann es auch als Zweifel des Bundesministeriums deuten, dass Brüssel verschiedene Umsetzungen in Deutschland genehmigt. Mit ihrer mutmaßlichen Präferenz einer einheitlichen bundesweiten Umsetzung könnte diese auflagenschwerste Option nach dem Geschmack der Kommission sein.
Cornelius Mohr – LW 40/2026
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