Problem Biber wird deutlicher werden

Auf die Biber-Billigkeitsrichtlinie, die der hessische Umweltminister Ingmar Jung (CDU) mit Datum vom 6. April erlassen hat, haben die betroffenen Landbewirtschafter lange gewartet. Schon von dem grün geführten Umweltministerium der Vorgängerregierung wurde eine solche Richtlinie angekündigt. Ihrem Antrieb, sie in die Tat umzusetzen, hatte aber offenbar der Nachdruck gefehlt. Während der ganzen Zeit haben die Landwirte auf einen Ausgleich ihrer Schäden gehofft. Auf den Verlusten aufgrund der Überflutung ihres Grünlandes oder ihrer Äcker blieben sie sitzen. Artenschutz und eine vielfältige Natur – von der Gesellschaft gewünscht – wurde bislang mit Bezug auf den Biber zum großen Teil auf Kosten der Bauern und Waldbesitzer umgesetzt. Dieser unhaltbare Zustand wird jetzt von der Landesregierung mit Inkrafttreten der Richtlinie gemildert. Mit den Geldern, die künftig vom Land zur Verfügung gestellt werden, kann ein (Groß-) Teil der Schäden ausgeglichen werden. Wie viel, hängt vor allem von der Höhe der gemeldeten Schäden und der Landesmittel ab. Bei Überschreitung werden die Billigkeitsleistungen eines Schadensjahres anteilig gekürzt. Angesichts einer weiter wachsenden Biberpopulation werden aber die Schäden voraussehbar immer größer, nicht nur an land- und forstwirtschaftlichen Flächen, sondern auch an privaten und öffentlichen Gebäuden und an der Infrastruktur der Kommunen. Die Landesregierung bringt derzeit eine artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung für den Biber auf den Weg, die Präventions-, Vergrämungs- und Entnahmemaßnahmen ermöglichen soll. Langfristig wird man um eine Bestandsregulierung aber nicht herumkommen, auch wenn es hohe politische Hürden gibt. Das Beispiel Wolf hat gezeigt, dass sie überwunden werden können. Mit der Billigkeitsrichtlinie, die vor Ort mit den Forstbehörden und den Regierungspräsidien umgesetzt wird, bekommt der vom Biber verursachte Schaden an den land- und forstlichen Kulturen und in der Fischereiwirtschaft eine nachgewiesene Höhe. Der Politik und vor allem der Öffentlichkeit sollte das Problem dadurch hoffentlich bewusster werden. Für die Landbewirtschafter muss deshalb gelten, jeden Schaden zu melden. Cornelius Mohr – LW 15/2026