Überzogenes Grünes Band

Die Landesregierung hat mit ihrem Gesetzentwurf zum Nationalen Naturmonument Grünes Band Hessen maßlos überzogen. Das wird jetzt auch in dem gemeinsamen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen deutlich. Es kommt selten genug vor, dass die Fraktionen das grüne Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, das hier die treibende Kraft war, korrigiert.

Die Verbände der Landnutzer und Eigentümer haben in den letzten Monaten mächtig Druck gemacht gegen Bewirtschaftungseinschränkungen, die einen Verlust der Werthaltigkeit der Flächen nach sich ziehen. Vergangene Woche gab es mit der Pressekonferenz in Wiesbaden einen vorläufigen Höhepunkt des Protests. Die Reaktion der Parlamentarier kam dann schnell. Allerdings reichen die Änderungen nicht aus. Das Grundproblem bleibt der Eingriff in das Eigentum unter anderem mit einer Veränderungssperre für naturnahe Buchen- oder Eichenwälder sowie die schiere Größe des Vorhabens. Über 8 000 Hektar sollen unter Schutz gestellt werden. Wenn jetzt 136 Hektar ohne Begründung herausgenommen werden sollen, muss man sich fragen, ob denn die Unterschutzstellung der restlichen Flächen ausreichend begründet ist. In Thüringen reicht ein 50 Meter breiter Streifen, um richtigerweise die historische und natürliche Einzigartigkeit des Streifens an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze zu dokumentieren und einen Biotopverbund herzustellen. In Hessen müssen es gleich 500 Meter sein. Das wäre ein geringeres Problem, wenn es sich nicht um größtenteils privates Eigentum handelte. So aber schafft (sich) das Ministerium ein Monument auf Kosten anderer. Die Ministeriumsspitze hat die Eingriffe bislang herunterspielt und im Vorfeld mit den betroffenen Eigentümern nicht ausreichend kommuniziert. Das Misstrauen ist jetzt groß, auch weil das Ministerium sein Vorhaben per Gesetz und nicht in Kooperation mit den Betroffenen umsetzen will.

Die Verbände haben vorgeschlagen, alle privaten Flächen herauszunehmen und für Flächen, die durch Naturschutzgutachten für schutzwürdig befunden werden, Vertragsverhandlungen mit den Eigentümern aufzunehmen. Das ist der richtige Weg.

Cornelius Mohr – LW 3/2023