Verhandlungen in der nächsten Phase

Die Verhandlungen über den Mehrjährigen EU-Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034 kommen mit der Festlegung der Position des Haushaltsausschusses des Europaparlaments, der das Hohe Haus voraussichtlich zustimmen wird, in die nächste Phase. Zwei von drei Positionen sind jetzt bekannt.

Die Kommission hat ihre Vorschläge schon im Sommer des vergangenen Jahres festgelegt. Sie sind die Grundlage der drei Verhandlungspartner Kommission, Parlament und Rat im Trilog. In dieser Woche könnte zudem die Position des Rates auf dem informellen EU-Gipfel in Zypern deutlicher werden. Die Verhandlungen im Trilog sind auf einen Zeitraum bis Ende 2027 ausgelegt, sehen mit der Präsidentenwahl in Frankreich im nächsten Frühjahr allerdings einem Unsicherheitsfaktor entgegen. Unterdessen kommt die Position des Europaparlaments den Forderungen des Berufsstandes näher, weil sie vor allem mehr Mittel für die gemeinsame Europäische Agrarpolitik fordert. So verlangt das Parlament ein Mindestbudget für die Landwirtschaft von etwa 439 Mrd. Euro anstelle von rund 300 Mrd. Euro, wie sie die Kommission vorgeschlagen hat. Das resultiert allerdings vor allem aus dem insgesamt (geforderten) größeren Budget von 2,2 Billionen Euro. Ob die Mitgliedsländer diese gegenüber der Kommission nochmalige Erhöhung billigen werden, ist mehr als unwahrscheinlich. Sie haben die Kassenschlüssel in der Hand, und der Vorschlag muss einstimmig erfolgen.

Die Struktur des EU-Finanzrahmens, anfangs auch im Parlament sehr kritisch gesehen, haben die Abgeordneten mittlerweile akzeptiert. Die Agrarpolitik ist demnach kein eigenständiger Haushaltsposten mehr. Das Geld soll so in Krisen einfacher je nach Bedarf in andere Politikbereiche umgeleitet werden können. Dem Unsicherheitsfaktor, der dadurch für die Landwirte entsteht, soll das Mindestbudget Abhilfe schaffen. Wie der Berufsstand so lehnt auch das Parlament den à-la-carte-Ansatz ab, wonach jeder Mitgliedstaat mittels eines nationalen Plans die EU-Mittel ausgeben kann. Die gemeinsame Agrarpolitik, die bisher für weitgehende Wettbewerbsgleichheit unter den Betrieben des Wirtschaftsraums sorgt, würde damit ein Stück weit erodieren.

Cornelius Mohr – LW 17/2026