Was wird mit der Gülle?

Die Gülle ist und bleibt ein kontrovers diskutiertes Thema – für die Einen ist sie das „braune Gold“, für die Anderen ein Umweltproblem. Klar ist: Angesichts der zunehmenden Auflagen und Restriktionen muss die Verwertung des Wirtschaftsdüngers weiter an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Hauptziel ist es hierbei, die Verluste von Stickstoff, sei es in Form von gasförmigem Ammoniak in die Luft oder von Nitrat in tiefere Bodenschichten, zu minimieren. Das schont zum einen die Umwelt und zum anderen – durch die effiziente Nährstoffnutzung – den Geldbeutel des Anwenders.

Die Möglichkeiten, N-Verluste zu minimieren, umfassen Maßnahmen, die einerseits die Ausbringungstechnik betreffen und andererseits an den Eigenschaften der Gülle ansetzen. Die Maßnahmen zur Ausbringtechnik beschäftigen sich vor allem damit, die Gülle streifenförmig und bodennah, wie von der Düngeverordnung gefordert, abzulegen (Schleppschlauch, Schleppschuh) und möglichst tief in den Boden einzubringen (Schlitzgeräte, Güllegrubber). Hiermit beschäftigt sich der erste Artikel in unserem Schwerpunkt „Güllemanagement“ ab Seite 25.

Eine Möglichkeit, die Gülle so zu verändern, dass sie effektiver genutzt werden kann, ist, diese anzusäuern (Artikel hierzu ab Seite 27). Durch den niedrigeren pH-Wert wird das Gleichgewicht zwischen Ammoniak und Ammonium im Wirtschaftsdünger hin zum stabileren Ammonium verschoben, was die problematischen gasförmigen Verluste deutlich senken kann.

Ein weiterer Artikel (ab S. 29) beschäftigt sich mit der Trennung von Kot und Harn im Stall. Ein Projekt der deutschen Bundesstiftung Umwelt will hierzu ein praxistaugliches Stallkonzept entwickeln, das auch ein weiter verbessertes Tierwohl zum Ziel hat. Musterställe gibt es bereits, und sowohl die Projektentwickler als auch teilnehmende Landwirte berichten von ihren Erfahrungen. Vorteile des Systems sind beispielsweise die Kompostierbarkeit der Kot-Fraktion und die leichte Ausbringbarkeit des Harns. Gülle ist also nicht gleich Gülle, und sie muss auch keine bleiben.

Karsten Becker – LW 35/2023