Seit 1. Januar 2025 wird für die Einstufung in Beitragsklassen der LKK ein neuer Maßstab angelegt. Statt der korrigierten Hektar-Werte, die nach der Grundsteuerreform nun nicht mehr gelten, wird seither das Standardeinkommen als Maßstab verwendet. Doch wer ermittelt dieses, und wie? Die Landwirtschaftskammer klärt in einer Pressemitteilung auf.