ASP: Entschlossenes Handeln ist gefragt

Nach Fällen von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen bereits ab dem Jahr 2020 in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern hat es jetzt auch Hessen getroffen. Am Donnerstag vergangener Woche wurde ein auffälliges Wildschwein nahe einer Landstraße südlich von Rüsselsheim erlegt. Am Samstag kam die Bestätigung, dass es mit ASP infiziert ist. Das hessische Landwirtschaftsministerium und der betroffene Landkreis reagierten sehr schnell: Neben der Ausweisung einer Restriktionszone von 15 km und dem Absuchen der Flächen auf Wildschweinkadaver wurden bereits am Wochenende Begrenzungszäune in das Gebiet geschafft. Am Montagmorgen war das Aufstellen der mobilen Elektrozäune um den Fundort in vollem Gange, später soll ein Festzaun errichtet werden. In der Zone sollen dann alle Wildschweine erlegt werden.

Auf die Landwirte in der sogenannten Infizierten Zone kommen jetzt zahlreiche Schwierigkeiten zu, beispielsweise ist der Transport von Schweinen aus der Zone untersagt. Das gilt auch für Fleisch, betroffen sind hier Direktvermarkter, die selbst schlachten. Nach Ministeriumsangaben liegen 75 schweine­haltende Betriebe mit 5 600 Schweinen in dem Gebiet. Außerdem wurde für zunächst 14 Tage ein Verbot der maschinellen Ernte erlassen. Dies dient dazu, dass Wildschweine nicht versprengt werden. Bis zur Getreideernte ist noch etwas Zeit, aber für die Gemüsebaubetriebe stellt das jetzt ein großes Problem dar, denn es wird seit Wochen regelmäßig geerntet. Viele sind ohnehin durch das Hochwasser geschädigt und werden jetzt auch damit noch belastet. Allerdings wären in den Gemüseflächen Wildschweine leicht sichtbar, deshalb hoffen Betriebsleiter auf Ausnahmegenehmigungen für die Erntearbeiten. Bei Ernteverbot sind auch Entschädigungen möglich, diese müssen beantragt werden. Bis zum Dienstag dieser Woche wurde lediglich ein infiziertes Wildschwein gefunden, hoffentlich bleibt es dabei. Das entschlossene Handeln steht im Vordergrund, aber es sollte auch der Schaden für die Betriebe möglichst gering gehalten werden. Die Biosicherheit in den schweinehaltenden Betrieben ist akribisch umzusetzen. Weitere Informationen auf Seite 26.

Marion Adams – LW 25/2024