Düngung kann Wasser nicht ersetzen

Das Anbaujahr neigt sich dem Ende zu. Die zahlreichen Feldtage und Fachtagungen zu Di­gitalisierung und Precision Farming haben gezeigt, dass diese Themen weiterhin großes Potenzial haben, den Ackerbau noch effizienter und umwelt­verträglicher zu gestalten.

Dabei zeigt sich immer wieder, dass die Auswertung verschiedenster Daten nur dann zu einer erfolgreichen Anbaustrategie führt, wenn diese Zahlen von einem erfahrenen Anbauer richtig interpretiert werden. Denn ob eine Teilfläche, die laut Ertragskartierung des Mähdreschers schwach gedroschen hat, durch eine erhöhte Düngergabe ein besseres Ernteergebnis gebracht hätte, hängt auch vom Ertragspotenzial des Bodens ab.

Wenn aber etwa das pflanzenverfügbare Wasser auf dem Standort der limitierende Faktor gewesen ist, kann eine erhöhte Düngung mehr schaden als nutzen, beispielsweise durch eine schlechtere Abreife oder Stickstoffverluste in Form von Auswaschung. Zusätzlich kann in einem nassen Jahr die Wasserversorgung an der gleichen Stelle im Schlag kein Problem darstellen und eine Erhöhung der Düngergabe auch zu mehr Ertrag führen. Hier ist die Expertise des Anbauers und seine Kenntnis des jeweiligen Ackerschlages unverzichtbar.

Entscheidend ist auch, welche Daten herangezogen werden, um eine teilflächenspezifische Bearbeitung zu realisieren. Satellitenauswertungen sind hier oft nicht hoch genug aufgelöst. Erste Grundlage sind immer Ertragskarten und auch die vor Jahrzehnten ermittelten Werte der Reichsbodenschätzung. Durch die Zusammenführung verschiedener Ertragsdaten über mehrere Jahre bei der gleichen Kultur ist es dann möglich, eine Ertragspotenzialkarte zu erstellen, die als Grundlage für die teilflächenspezifische Stickstoffdüngung herangezogen werden kann.

Wie ein solches Vorgehen in Praxisbetrieben umgesetzt werden kann, haben die Kooperationspartner im Forschungsprojekt Experimentierfeld Südwest unlängst im Rahmen eines Online-Informationsabends vorgestellt. Die Ergebnisse finden Sie in diesem Heft ab Seite 23.

Karsten Becker – LW 39/2025