- Weiße Zonen werden errichtet, Wildschweinfreiheit ist das Ziel
- ASP: Eine Reihe von Lockerungen steht an
- Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen geht in eine neue Phase
- Jagdverbot von Wildschweinen teilweise aufgehoben
- Land plant neue Schutzzäune östlich der A5 Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) bringt Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktive Vorteile. Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Auszahlung eines Teils seines Bruttoeinkommens zugunsten einer Betriebsrente. Für den Arbeitgeber sind die Beiträge als Betriebsausgaben abziehbar.
Kuhbürsten zum Wohlfühlen
Auch Kühe lassen sich gerne bürsten und streicheln. Sie „arbeiten“ dafür genauso viel, wie um an eine frisch vorgelegte TMR zu gelangen, wie Versuche in Kanada bestätigt haben. Investitionen in Bürsten zur Entfernung von Schmutz und Ablagerungen können der Herde ein allgemeines Wohlbefinden bringen …
Wildunfälle – teure Kollisionen vermeiden, absichern und versichern
Es ist schnell passiert; aktuell häufen sich wie jeden Herbst die Wildunfälle. Autofahrer sollten besonders umsichtig fahren, damit ein Zusammenstoß mit einem Wildtier vermieden werden kann.
Was ist mein Betrieb wert?
Es gibt viele Gründe, eine Betriebsbewertung durchzuführen, sei es für die inner- oder außerfamiliäre Hofübergabe, zum Zugewinnausgleich oder den Verkauf an fremde Dritte. Für die Durchführung einer Bewertung gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Neue DIN für elastische Bodenbeläge
Im April 2020 ist für Rindviehställe die DIN 3763 „Elastische Stallbodenbeläge im Lauf- und Liegebereich von Rindern und Milchkühen – Anforderungen und Prüfung“ erschienen. Sie definiert die Anforderungen an elastische Bodenbelägen zur Tiergerechtigkeit für Rindvieh jeglicher Art ab sechs Monaten.
Pflichten im Schadenfall
Damit im Schadenfall der Versicherungsschutz nicht verloren geht, hier einige Hinweise zum richtigen Verhalten: Schon vor dem Schadenfall sind Obliegenheiten zu beachten. Hierzu gehören die Einhaltung behördlicher Vorschriften, die Anzeige von Gefahrerhöhungen und die Abwendung des Schadens.
Teilnehmer am Testbetriebsnetz gesucht
Viele landwirtschaftliche Betriebe lassen gerade den Buchführungsabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019/20 erstellen, das am 30. Juni 2020 endete. Für sie bietet sich die Möglichkeit, auch am Testbetriebsnetz des BMEL teilzunehmen. Die Teilnahme freiwillig und anonym - und bietet einige Vorteile.
Die unterschätzte Gefahr: Elementarschäden
In Hessen sind im letzten Jahr rund 100 000 Schäden durch Naturgefahren entstanden. Hierbei gehören Starkniederschläge während einer Hitzeperiode zu den folgenschwersten Wettererscheinungen. In der Gebäude- und Inventarversicherung ist Überschwemmung nur über die Elementarschadendeckung versichert. Hierauf sollte man seinen Versicherungsschutz überprüfen. In Hessen sind …
Baugrunduntersuchung beim Bau von JGS-Anlagen
Für den Bau von Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) ist die Kenntnis des vorhandenen Baugrundes eine wesentliche Voraussetzung, um schadenfreie Projekte planen und realisieren zu können.
Zukauf von Stroh und Mist: auf Ungrasbesatz achten
Auf vielen Getreideflächen können auch dieses Jahr wieder Windhalm, Ackerfuchsschwanz oder auch Trespen beobachtet werden, die nicht sicher bekämpft wurden. Die Ursache kann darin liegen, dass im Frühjahr ungünstige Anwendungsbedingungen vorherrschten, die zu schlechten Wirkungsgraden geführt haben. Ein anderer Grund sind Herbizid-Resistenzen. Wenn man …
Sicherheit in der IT
Viele Online-Dienstleister wie Banken oder Finanzbehörden arbeiten mittlerweile mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung beziehungsweise stellen auf diese um. Was bedeutet das eigentlich? Klassisch meldet man sich in EDV-Systemen mit der Kombination aus Benutzername und Kennwort an. Diese Art des Zugangs zu benutzerbezogenen Daten hat den Nachteil, …
Wenn Hunde, die bellen, doch beißen, hilft die Tierhalterhaftpflichtversicherung
„Der tut nichts"– diesen Satz hört man von Hundebesitzern häufig. Doch wenn Waldi wider Erwarten doch fremde Sachen beschädigt oder gar Artgenossen und andere Personen verletzen, dann haftet der Hundehalter für Vermögens-, Sach- und Personenschäden, und zwar unbegrenzt mit seinem privaten Vermögen.