Die Ackerfläche zweifach genutzt

Photovoltaik- (PV-) Anlagen, die auf weiterhin landwirtschaftlich genutzten Flächen Sonnenstrom erzeugen, werden derzeit intensiv untersucht und diskutiert. Die sogenannte Agri-PV hat den Vorteil, dass der Zielkonflikt zwischen der Ernte von Nahrungsmitteln und der nachhaltigen Energiegewinnung etwas entschärft wird.

Die Politik verspricht sich offenbar viel davon und hat Agri-PV-Anlagen in der Neufassung des Erneuerba­re-Energien-Gesetzes (EEG) explizit berücksichtigt. Im aktuellen DBV-Konjunkturbarometer wird festgestellt, dass vor allem tierhaltende Betriebe wegen der fehlenden Planungssicherheit weniger in Ställe investieren, sondern eher in Freiflächen- und Agri-Photovoltaikanlagen, die mehr Perspektive bieten.

Gerade die Agri-PV erfährt wegen der erwähnten Doppelnutzung derzeit große Beachtung. Aber wie Auswertungen der landwirtschaftlichen und der Energie-Erträge zeigen, wachsen auch hier die Bäume nicht in den Himmel. Wie nämlich die Solarmodule über den Ackerflächen die landwirtschaftliche Nutzung beeinflussen, hängt stark von der darunter angebauten Kultur ab.

Vor allem Kulturen wie Obst oder Wein profitieren von der Beschattung und Schutzwirkung solcher Anlagen und können sogar nennenswerte Mehrerträge erzielen. Auch Beerensträucher (Brombeere, Himbeere), die ursprünglich in Wäldern beheimatet sind, gedeihen im Schatten der Photovoltaik-Module bes­tens.

Anders sieht es für die Ackerfrüchte aus: Bei Körnerleguminosen und Mais führt schon eine geringe Beschattung zu überproportionalen Ertragsrückgängen. Bei Getreide sollte die Einstrahlungsreduktion 15 Prozent nicht überschreiten, was dann aber die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik in Frage stellt.

Denn zusätzlich ist die Aufständerung von PV-Modulen in Höhen und mit Pfeilerabständen, die eine Durchfahrt von großen Landmaschinen wie Mähdreschern ermöglichen, nicht gerade billig.

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Karsten Becker – LW 42/2022