Der lange Weg der Bestandsregulierung
Das Votum des Europaparlaments für die Herabstufung des Wolfsschutzstatus ist ein weiterer Schritt hin zur Möglichkeit der Bestandsregulierung und einer praktikablen Entnahme von Problemwölfen. Die große Parlamentsmehrheit, die die Herabstufung des Status befürwortete, spiegelt die geänderten Verhältnisse im Parlament nach der letzten Europawahl wider und das offenbar gewachsene Verständnis für den ländlichen Raum.
Seit etwa zehn Jahren gibt es aus der Weidetierhaltung explizit die Forderungen nach einer Bestandsregulierung. Vertrauen in den Gesetzgeber auf nationaler und europäischer Ebene ist während dieser langen Zeit verloren gegangen und Frust über die Politik gewachsen. Die Blockade des Bundesumweltministeriums hat dazu wesentlich beigetragen. Die Verantwortung für Tierverluste, die das ungebremste Populationswachstum des Beutegreifers zwangsläufig zur Folge hat, wurde den Tierhaltern überlassen, die gefälligst für den (kaum umfänglich erreichbaren) Schutz ihrer Schafe, Rinder und Pferde zu sorgen haben, wenn auch die Schutzmaßnahmen gefördert wurden.
Auch der Blick auf den langen Verfahrensweg, der zu einem vernünftigen Wolfsmanagement führt, war frustrierend. Dieser Weg ist jetzt eingeschlagen, aber längst noch nicht abgeschlossen. Nach der Änderung der Berner Konvention, dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der FFH-Richtlinie und der Abstimmung darüber im Parlament steht noch das Votum des Umweltministerrates aus und die Umsetzung in den EU-Mitgliedsländern. In Deutschland müssen die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung angekündigten Maßnahmen, die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werden. Hinzukommen muss die Meldung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland nach Brüssel. Dieser war bis zuletzt zwischen Bund und Ländern umstritten. Im Juli muss der neue Umweltminister den alle sechs Jahre fälligen FFH-Bericht an die EU-Kommission schicken. Spätestens dann wird sich zeigen, ob die neue Bundesregierung in Richtung Bestandsregulierung geht.
Cornelius Mohr – LW 20/2025