Den Ohren nicht zu viel zumuten
Unser Alltag ist nicht leise, auch wenn der Lärmpegel mancherorts beispielsweise durch weniger Flug- und Straßenlärm im Zusammenhang mit dem Lockdown abgenommen hat. Selbst im Supermarkt werden wir mit Musik berieselt – je nach subjektiver Wahrnehmung fühlt man sich davon gestresst oder nicht. Unsere Ohren können wir davor leider nicht wie unsere Augen schließen. Das geht nur mit Hilfe von geeignetem Gehörschutz. Dass dieser oftmals im Berufsalltag notwendig ist, weil der Geräuschpegel bei der Arbeit deutlich zu hoch ist, wird immer noch sehr häufig unterschätzt. Laut Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau liegen bei den Berufskrankheiten die Lärmschwerhörigkeiten schon auf Platz 2 hinter den Hautkrankheiten.
Bereits bei Geräuschen ab 65 db(A) kommt es zu gesundheitsschädlichem Lärmstress und zu Spannungszuständen. Wiederkehrender Lärm ab 85 dB(A) schädigt das Gehör direkt. Daher gibt es eine klare Regel im vorbeugenden Arbeitsschutz: Bei Arbeiten mit einem Lärmpegel ab 80 Dezibel muss für die Beschäftigten ein geeigneter Gehörschutz als persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Dazu einige Beispiele: Eine Kreissäge verursacht rund 109 db(A), beim Verladen von Schweinen liegt der Lärmpegel bei 75 bis 110 db(A), das Schleifen und Schneiden mit einem Winkelschleifer erzeugt 94 db(A), ein einzelner Geschützknall mit rund 160 db(A) kann das Gehör irreversibel schädigen.
Dauerhafter Lärm schadet aber nicht nur dem Gehör, sondern kann auch chronische Schlafstörungen, Bluthochdruck, Magenbeschwerden und ein erhöhtes Herzinfarktrisiko zur Folge haben.
Um Lärm im Berufsalltag zu vermeiden, sollten möglichst geräuscharme Geräte verwendet werden. Auch lärmdämmende Schallschutzmaßnahmen wie räumliche Abtrennungen oder raumakustische Maßnahmen wie Schallschutzdecken können dazu beitragen, Lärmbelastung zu verringern. Ansonsten gilt: rechtzeitig geeigneten Gehörschutz tragen!
Wer wissen möchte, wie stark eine Lärmbelästigung genau ist, kann sich diese zum Beispiel mit der kostenlosen LärmApp der HNO-Ärzte anzeigen lassen. Mehr zum Thema „Lärm“ in der Rubrik Hof & Familie, Seite V.
Dr. Stephanie Lehmkühler – LW 17/2021