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Die Ökoregelungen der Förderperiode 2023 bis 2027 sollen flexibel ökologische Maßnahmen auf Ackerflächen ermöglichen. Was dabei zu beachten ist und welche Kombinationen mit GAP-SP-Maßnahmen möglich sind erklären Philipp Drusenheimer und Christian Cypzirsch vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück. Das Angebot an Maßnahmen für Ackerflächen im Rahmen der Ökoregeln umfasst (Auf EULLa „Vielfältige Kulturen“ folgt Ökoregel 2): Ökoregel 1a „nichtproduktive Flächen auf Ackerland über den verpflichtenden Anteil von GLÖZ8 hinaus“ Ökoregel 1b „Anlage von Blühstreifen oder -Flächen auf im Rahmen der Ökoregel 1a bereit gestellten Flächen“ Ökoregel 2 „Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens 5 …