Abkehr von der Gemeinsamen Agrarpolitik

Die EU-Kommission wendet sich mit ihren Vorschlägen von vergangener Woche ein Stück weit von der Gemeinsamen Agrarpolitik, dem bisherigen Kernbestandteil der Europäischen Union, ab, um sich vorrangig anderen Politikbereichen zu widmen. Deutlich wird dies zunächst am Haushalt, der eine völlig neue Struktur erhalten soll. So soll es im Mehrjährigen Finanzrahmen, für den Kommissionspräsidentin von der Leyen gerne rund 2 Billionen Euro zur Verfügung hätte, keinen eigenständigen Agrarhaushalt mehr geben. Ein Großteil des riesigen Gesamtbudgets braucht die Kommission vor allem für „moderne“ Aufgaben wie Verteidigung und Wettbewerbsfähigkeit.

Das Geld für die Landwirtschaft soll, wenn auch zweckgebunden, in einen nationalen und regionalen Partnerschaftsfonds (NRP) integriert werden. Für den Zeitraum 2028 bis 2034 sollen darin für die GAP 300 Mrd. Euro als Mindestbudget festgeschrieben werden. Das wäre eine Kürzung von rund 20 Prozent gegenüber dem bisherigen Agrarbudget.

Eine weitere Abkehr von der Gemeinsamen Agrarpolitik wäre der noch größere Spielraum der Mitgliedstaaten bei der nationalen Umsetzung der Agrarpolitik, was mit Wettbewerbsverzerrungen verbunden ist. Deutschland mit seiner föderalen Struktur stünde zudem immer wieder vor einer mühsamen Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Weiter wachsen könnte die Ungleichheit auch durch die Möglichkeit der Nationalstaaten, gekoppelte Prämien deutlich zu erhöhen, wie Agrarkommissar Hansen vorschlägt.

Neben dieser Abkehr vom gemeinsamen Pfad sind Degression und Kappung der flächenbezogenen Zahlungen, bei denen die ostdeutschen Betriebe die Hauptbetroffenen wären, gravierend und ungerecht. Denn an den großen Betrieben sind in der Regel mehrere Familien beteiligt.

Eine Vereinfachung könnten der Vorschlag bringen, Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen zusammenzuführen. Von einem umfassenden Abbau von Regelungen ist jedoch noch nichts bekannt. Wenn aber weniger Geld aus Brüssel kommt, müssen auch die Vorgaben reduziert werden. Die Vorschläge sind der erste Aufschlag. Es folgen langwierige Verhandlungen. Zum Schluss müssen Rat und EU-Parlament zustimmen.

Cornelius Mohr – LW 30/2025