Ackerbauer-Flower-Power

Dass die Landwirte etwas für die Umwelt tun, wird in keinem Bereich so augenfällig wie beim Anlegen von Blühflächen. Ob ein Ackerbauer mehr oder weniger spritzt, und was er eigentlich im Fass hat, kann kein Außenstehender erkennen – der Mitbürger sieht nur: Es wird gespritzt. Ähnlich ist es bei der Tierhaltung, denn ob die Kühe (wie früher) in einem dunklen, engen Stall stehen, oder sich in hellen, gut durchlüfteten Laufställen frei bewegen können, kann der Verbraucher nur auf den zweiten Blick erkennen, wenn er sich dafür interessiert.

Bei den seit Jahren an Umfang und Anzahl wachsenden Blühflächen ist das anders. Sie stechen jedem Passanten direkt ins Auge und er merkt fast unbewusst: Es tut sich was in Sachen Artenvielfalt auf deutschen Ackerflächen. Und dieser Eindruck trügt ja auch nicht. In Hessen beispielsweise werden 2020 laut Landwirtschaftsministerium offiziell rund 5000 Hektar mit Blühmischungen bestellt – teils als ökologische Vorrangflächen (ÖVF), um Greening-Verpflichtungen nachzukommen, teils im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen, teils auch als freiwillige, nichtgeförderte Maßnahmen. Darin enthalten sind 1600 ha, die im Rahmen der Initiative „Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen“ des Bauernverbandes ausgesät wurden.

Gemessen an der Gesamtfläche nehmen die Insektenweiden zwar nur geringe Flächenanteile ein, durch die Vernetzung von Lebensräumen kommt ihnen dennoch große Bedeutung zu. Und zwar vor allem für Arten, die keine so großen Strecken zurücklegen wie etwa Honigbienen.

In der Praxis rückt derzeit ein weiterer Aspekt in den Vordergrund: Die Schaffung von Überwinterungs-Möglichkeiten für Insekten. Dazu müssen die Blüh­flächen nur bis in neue Jahr stehenbleiben. Durch die Verwendung einer Mischung mit mehrjährigen Arten kann so auf der gleichen Fläche ohne großen Aufwand wieder eine Insektenweide entstehen.

Die Anlage von Blühflächen, Blühstreifen und Bienenweiden kann man im Sinne von „tu Gutes und rede darüber“ als echte Erfolgsgeschichte für die Landwirtschaft bezeichnen.

Karsten Becker – LW 30/2020