Biostimulanzien: Es gibt noch viel zu tun

Seit Jahren ist die Agrar-Branche auf der Suche nach Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz und zu mineralischen Düngemitteln. Zunächst haben sich vor allem kleinere Firmen beziehungsweise Start-ups dem Thema „Biostimulanzien“ gewidmet. Seit aber die politischen Restriktionen zu Pflanzenschutz und Düngung die landwirtschaftliche Praxis immer weiter beschränken und der Einsatz herkömmlicher Produkte zurückgeht, sind auch die großen Player auf dieses Segment aufgesprungen.

Biostimulanzien sollen – ohne Pflanzenschutz- oder Düngemittel im eigentlichen Sinne zu sein – die Kulturpflanzen in ihrer Entwicklung unterstützen. Die Hoffnungen in diese neuen Präparate sind vor allem bei Politikern groß, die bei ihren Bemühungen, die Mengen an eingesetzten chemischen Pflanzenschutzmitteln und sogenannten „Kunstdüngern“ weiter zu senken, oft auf die Entwicklung dieser Produkte verweisen.

Die Hersteller werden auch nicht müde, die Wirksamkeit von N2-fixierenden Bakterien, Mykorrhiza-Pilzen, Algenpräparaten, pflanzlichen Extrakten, Phytohormonen oder Humin- und Fulvosäuren zu bewerben. Allerdings halten diese Aussagen unabhängigen Überprüfungen in standardisierten Versuchen beispielsweise der Pflanzenschutzdienste oder Offizialberatung nicht Stand.

Es zeigt sich immer wieder, dass zwar unter kontrollierbaren Rahmenbedingungen, wie etwa im Gewächshaus, Wirkungen festzustellen sind, diese im Freiland aber von allen möglichen Einflüssen überlagert werden und quasi keine statistisch abgesicherten Mehrerträge gefunden werden können.

Denkbar sind nach heutigem Stand vor allem positive Effekte bei wenig fruchtbaren Böden oder unter suboptimalen Bedingungen, wo diese Mittel die Pflanzenentwicklung unterstützen könnten. Diese Bedingungen gilt es in weiteren Untersuchungen herauszuarbeiten. Eine echte Alternative oder gar ein Ersatz für herkömmliche Pflanzenschutzmittel oder Dünger können Biostimulanzien aber nicht sein. Vor allem, wenn man Kosten und Nutzen gegenüberstellt.

Karsten Becker – LW 5/2025