E-Antriebe sind für die Landwirtschaft ideal

Das Elektro-Auto kommt auf der Straße einfach nicht in Fahrt. Obwohl der Verkehrssektor rund ein Viertel des deutschen CO2-Ausstoßes verursacht, sinken die Emissionen hier seit Jahren kaum. Die Gründe sind vielschichtig und vor allem beim Preis zu suchen, denn immer noch sind PKW mit Elektro­antrieb teurer als vergleichbare Modelle mit Verbrennungsmotor – trotz politischer Unterstützung beispielsweise durch Kaufprämien und Steuervorteile. Auch hinsichtlich der Infrastruktur wird der E-Antrieb von öffentlicher Seite gepusht, es gibt mittlerweile bundesweit über 16 000 Ladepunkte.

Trotz des höheren Anschaffungspreises sind E-Autos durch geringeren Verschleiß, geringeren Wertverlust und niedrige Betriebs- und Werkstattkosten wirtschaftlich interessant, vor allem für landwirtschaftliche Betriebe, die selbst Strom erzeugen. Denn durch die sinkende Einspeisevergütung für Solar-, Wind- oder Biogas-Strom wird der Eigenverbrauch der elektrischen Energie immer lohnender.

Außerdem hat die Landwirtschaft viele Arbeitsbereiche, in denen ein E-Antrieb von Vorteil und geringe Reichweiten nicht relevant sind: Hofarbeiten mit Radladern, Transportfahrten zur Direktvermarktung oder von Arbeitskräften, Arbeiten in Ställen und Hallen, wo Lärmminderung und Abgasvermeidung besonders ins Gewicht fallen.

Aber auch auf dem Feld haben Elektroantriebe einiges zu bieten, denn neben weiteren Umweltvorteilen – beispielsweise verlieren sie keine Betriebsstoffe, und Nachtarbeiten an Wohngebieten sind unproblematischer – sind sie dazu prädestiniert, der Digitalisierung weiteren Vorschub zu leisten. Denn sie sind sehr gut dazu geeignet, mit digitalen Anwendungen verknüpft zu werden.

Elektrisch betriebene Traktoren werden womöglich auch die ersten sein, die im großen Stil fahrerlos Feldarbeiten übernehmen und so die Effektivität der Landwirtschaft auf ein neues Level heben werden. Um dem begrenzenden Faktor Akku-Laufzeit zu begegnen, gibt es mittlerweile auch Kabel-gebundene Systeme. Lesen Sie mehr hierzu in unserer Rubrik E-Mobilität ab Seite 9.

Karsten Becker – LW 19/2020