Erwerbskombination muss zum Hof passen

Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe mit einer Erwerbs­kombination hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Zudem sind die Ideen, die umgesetzt werden, noch individueller auf die Betriebe abgestimmt: Neben den Klassikern wie Hof­gastro­no­mie, Direktvermarktung, Gästebeherbergung und Bauern­hof­päda­gogik werden beispielsweise Maislabyrinthe, Weinwanderungen, Bastel- und Nähkurse, Blumen zum Selberpflücken oder Ackerflächen für Kunden zum Obst- und Gemüseanbau angeboten. Was sich gut mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verknüpfen lässt, wird in Szene gesetzt und generiert ein wichtiges Standbein, mit dem Einkommen in der Landwirtschaft ergänzt wird und gegebenenfalls Ausfälle kompensiert werden können.

Beweggründe, zusätzliche Pfade einzuschlagen, sind einerseits unbefriedigende Preise für land­wirtschaft­liche Produkte oder Flächenknappheit und andererseits ein guter Hof­stand­ort sowie die steigende Nachfrage aus der Umgebung nach regionalen Produkten. Mitunter möchte ein Hofnachfolger neue Ideen umset­zen oder es kommen Kompetenzen durch einen Ehepartner hinzu, die genutzt werden können.

Die Entscheidung für ein weite­res Einkommensstandbein sollte gut durchdacht sein, denn hohe Investitionen und sich ändernde arbeitswirtschaftliche Rahmenbedingungen haben Auswirkungen auf die familiäre und betriebli­che Situation. Das Angebot sollte zum Hof, zu den Kompetenzen und zur Neigung der Familie passen, die Kunden gerne willkommen heißt.

Durch die Corona-Pandemie müssen viele Betriebe, insbesondere im Bereich Hofgastronomie und Gästebeherbergung, erhebliche finanzielle Verluste verkraften. Die Aussetzung von Kredittilgungen konnte in dieser Notlage helfen, unter Umständen auch die Beantragung eines Sofortdarlehens. Die Ab­senkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in Restaurants und Gaststätten ab 1. Juli auf 7 Pro­­zent mildert die wirtschaftlichen Auswirkungen ebenfalls. Wichtig ist, dass es endlich Lockerungen gibt und Gastro­no­mi­en und Gästeherbergen unter bestimmten Hygiene-Regeln wieder öffnen dürfen. Auch wenn noch nicht mit voller Auslastung, ist dies eine Chance, Verluste zu kompensieren. Wie Anbieter von Hof-Eis mit der aktuellen Situation umgehen, erfahren Sie ab S. I.

Dr. Stephanie Lehmkühler – LW 20/2020