Feldroboter halten Einzug in die Praxis

Noch ist es eine Seltenheit, wenn ein Feldroboter das Pflügen, Eggen, Grubbern, Säen, Düngen oder die Pflanzenschutzanwendung übernimmt. Verdutzt schaut man sich um: „Wo ist der Mensch, der die Maschine bedient?“ Nur ein Tieflader ist zu sehen, mit dem der Feldroboter zur Fläche transportiert wurde. Ein autonomer Straßentransport ist nicht erlaubt, die Maschine muss von Schlag zu Schlag umgesetzt werden, denn die rechtliche Frage der Sicherheit ist noch nicht geklärt. Hersteller müssen eine Gefährdung ausschließen, dann erhalten sie die Erlaubnis, den Feldroboter auf den Markt zu bringen.

Derzeit gelingt dies den Herstellern – darunter vielen Start­Ups – durch die Kombination unterschiedlicher Sensoren wie Infrarot, Kameras, Ultraschall oder LIDAR, einer Art dreidimensionalem Laserscanner.

Beim Gemüsebau-Feldtag in Schifferstadt werden einige Feldroboter vorgeführt, zwei wurden bereits im Vorfeld im Rahmen einer Schulung gezeigt (siehe S. 8). Je nach Aufgabenstellung sind die autonomen Maschinen sehr unterschiedlich konzipiert. Ihr großer Vorteil liegt in der enorm hohen Auslastung, dem Einsparen von Arbeitszeit, dem Rund-um-die-Uhr-Arbeiten sowie der präzisen Arbeit, sodass die Arbeitsqualität besser ist als die des Menschen.

Die in Beetkulturen arbeitenden leichteren Feldroboter

ersetzen bereits viele Saisonarbeitskräfte beim Hacken. Die autonome Ernte ist noch eine Herausforderung, der man mit Künstlicher Intelligenz bestimmt immer näherrückt. Doch bei all den Möglichkeiten muss diese Technik im Feld vor allem wirtschaftlich sein und die Menschen auf den Betrieben müssen sich mit ihr arrangieren.

Dass es den Menschen nicht mehr braucht, ist eine Utopie. Selbst mit KI, muss der Mensch entscheiden, wann die autonome Maschine welchen Schlag wie bearbeitet.

Angesichts der großen Unwägbarkeiten in der Landwirtschaft gibt es weiterhin viel Arbeit in den Betrieben. Der Anspruch an das Management wird steigen. Mit der neuen Technik können Landwirte noch größere Flächen im Alleingang bewerkstelligen oder die Maschinen anderen Landwirten im Lohn anbieten.

Elke Setzepfand – LW 37/2023