Für heimisches Obst und Gemüse
Mit dem in den Sondierungsgesprächen zwischen Union und SPD in Aussicht gestellten Anstieg des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde könnten die Sozialdemokraten, von ihnen kommt die Forderung, mehr Einfluss auf die Zukunft der Landwirtschaft haben, als sie es vermutlich denken. Betriebe mit arbeitsintensiven Kulturen wie Obst, Gemüse und Weinbau würden durch diesen Anstieg weiter massiv an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Wie keine andere deutsche Wirtschaftsbranche stehen sie in unmittelbarer Konkurrenz zu den Wettbewerbern im Ausland mit Produkten, deren Absatz extrem preissensibel ist. Konkurrent Spanien zahlt derzeit 6,87 Euro Mindestlohn – schon jetzt ein Riesenunterschied. Ein so hoher Mindestlohn in Deutschland ist in anderen Sektoren vielleicht noch zu erwirtschaften, in der Landwirtschaft aber ist er nicht zu kompensieren. Es bleibt gegebenenfalls nur die Reduktion oder der Ausstieg aus den Sonderkulturen. Das kann niemand wollen, der eine heimische Produktion aufrechterhalten will. Deshalb ist die Forderung nach einer Sonderregelung für die Branche richtig. Sie würde zum größten Teil Saisonarbeitskräfte betreffen, die ihren Lebensunterhalt nicht im Hochpreisland Deutschland bestreiten müssen, sondern in Ländern wie Bulgarien oder Rumänien mit niedrigen Lebenshaltungskosten leben. Sie erhalten bislang schon ein im Vergleich zum Heimatland gutes Gehalt. Hier wäre auch das Argument von Gewerkschaften und der SPD, dass nämlich ein höherer Mindestlohn die Konsumausgaben erhöht und die Wirtschaft ankurbelt oder ein Armutsrisiko dadurch abgewendet wird, hinfällig. Die Union muss in den derzeit stattfindenden Koalitionsverhandlungen die Forderung nach einer Branchenregelung vertreten. Der Beibehalt der alten Agrardieselregelung ist noch keine Agrarpolitik. Es bleiben die wichtigen Forderungen nach steuerlichen Erleichterungen wie eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage. Christian Lindner sagte in der Bundestagsdebatte „Friedrich Merz gewählt, Saskia Esken bekommen“. Das soll sich für die Landwirte nicht bewahrheiten.
Cornelius Mohr – LW 12/2025