Geflügelpest: Biosicherheit ist oberstes Gebot

Die Geflügelpest ist eine große Bedrohung für die Nutzgeflügelbestände, aktuell werden aus mehreren Bundesländern in Norddeutschland und Bayern infizierte Wildvögel gemeldet. Glücklicherweise gibt es jedoch bisher keine Einschleppung in die Nutztierbestände. Damit das so bleibt, gilt es jetzt, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben akribisch umzusetzen: Fremde Personen sollten am besten gar nicht mehr in den Stall gelassen werden, der Stall sollte auch vom Betriebsleiter nicht in Alltags-, sondern nur in dafür vorgesehener Stallkleidung betreten werden, und vor dem Zutritt sind die Hände zu waschen sowie zu desinfizieren. Wenig effektiv sind dagegen die oft verwendeten Desinfektionsmatten am Stall­eingang, darauf wies Dr. Doris Nottenkämper-Gerth vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Onlineseminares des Netzwerkes Fokus Tierwohl vergangene Woche hin.

Werden infizierte Wildvögel in einem Gebiet gefunden, wird von dem jeweiligen Landkreis eine Aufstallungspflicht für Nutzgeflügel verhängt. Das stellt für die Tierhalter eine besondere Herausforderung dar: Vor allem Mobilställe sind nicht darauf ausgelegt. Zusätzlicher Raum, in dem Hennen vor Wildvögeln geschützt gehalten werden können, ist oft nicht vorhanden. Geflügelhalter sollten sich deshalb rechtzeitig Gedanken darüber machen, wie eine solche Aufstallung im eigenen Betrieb so möglich gemacht werden kann, dass das Tierwohl weiterhin gegeben ist. Beispiele sind ein Partyzelt oder Folientunnel. Mit einer Unterkunft ist es jedoch nicht getan: Um Federpicken zu verhindern, muss den Tieren zusätzliches, abwechslungsreiches Beschäftigungsmaterial angeboten werden, beispielsweise Zuckerrüben, Mais­­silage, Getreidekörner, Luzerneballen, aber auch scharrfähige Einstreu. Weitreichende Erfahrungen mit dem Problem hat Friederike Schierholz, eine Geflügelhalterin aus Niedersachsen gesammelt, ihr Betrieb war bereits zweimal von einer Aufstallungspflicht betroffen. Viele hilfreiche Tipps hat sie in dem Seminar weitergegeben. Lesen Sie dazu mehr ab Seite 28.

Marion Adams – LW 43/2021