Nächster Versuch im Bundesrat

Kommen jetzt endlich Rechts- und Planungssicherheit für die Sauenhalter? Am 13. März wird es aller Voraussicht nach im Bundesrat einen neuen Anlauf geben, eine veränderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu verabschieden. Die neue Verordnung ist nötig, damit die Rechtsunsicherheit, die seit der Bestätigung des Magdeburger Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht im Herbst 2016 besteht, abgestellt wird. Seitdem ist es fast zum Stillstand bei den Investitionen in die Sauenhaltung gekommen, und schlimmer noch: viele Landwirte haben die Haltung aufgegeben. Allein in Hessen ist deren Zahl von 900 im Jahre 2010 auf 400 im Jahre 2016 und auf 300 im Jahre 2018 zurückgegangen. Beim Umgang mit dem Urteil hat Wiesbaden bislang keine Paraderolle gespielt. Zunächst war das grüne Agrarressort mit einer Verordnung vorgeprescht, nach der jeder Betrieb innerhalb von sechs Monaten ein Konzept für einen Stallumbau vorzulegen hat. Das war vor drei Jahren – und heute besteht immer noch die gleiche Unsicherheit, welche Maße beispielsweise die Buchten im Deckzentrum oder im Abferkelbereich haben müssen.

Vor drei Wochen, am 14. Februar, wurde die Abstimmung über die Verordnung im Bundesrat vertagt, weil unter den Ländern keine Einigung in Sicht war und einige Länder Änderungsanträge gestellt hatten, die für den Bund ein Verkündigungshindernis gewesen wären. Hessen hatte dabei die meisten Zusatzanträge gestellt. Doch jetzt ist Bewegung in die Sache gekommen. Durch Verhandlungen und Gespräche des Bauernverbandes mit der Landesregierung inklusive dem Ministerpräsidenten scheint man einer Lösung näher zu kommen. Bei den Anträgen, die andere Tierarten betreffen, und bei den Übergangsfristen wird Kompromissbereitschaft signalisiert. Für die Sauenhalter sind wirtschaftlich tragbare Übergangsfristen für den Betrieb bestehender Anlagen existenzentscheidend. Wichtig ist, auch im Sinne des Tierschutzes, die Möglichkeit, die Sau eine ausreichende Zeit lang fixieren zu können. Und natürlich ist der Platz pro Tier entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Sauenhaltung.

Soll die Erzeugung in der Region fortbestehen, so müssen die Länder bald eine vernünftige Entscheidung treffen.

Cornelius Mohr – LW 10/2020