Rechtzeitige Umsetzung bleibt möglich

Die Grünen haben eine Einigung in der Agrarministerkonferenz (AMK) zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) lange verzögert. Dass es vergangene Woche doch zu einem Beschluss gekommen ist, ist im Hinblick auf die knappe Zeit positiv. Denn Ende des Jahres müssen die Strategiepläne der Nationalstaaten der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt werden, damit die Förderung nach der neuen GAP – auch schon verspätet – 2023 beginnen kann. Das Argument der Grünen, man müsse die Entscheidung des Trilogs von Agrarrat, Europaparlament und Kommission abwarten, hat offenbar nicht mehr gezogen. Sehr wahrscheinlich stand ohnehin die Spekulation dahinter, bei neuen Mehrheiten nach der gegebenenfalls gewonnenen Bundestagswahl im Herbst die GAP noch grüner auszurichten.

Mit dem AMK-Beschluss wird nun eine Einigung im Bundeskabinett befördert, in dem sich das Landwirtschaftsressort und das Umweltressort bislang nicht einigen konnten. Ein Beschluss steht nach Ostern an. Vor allem die Umschichtung der Mittel von der direkt einkommenswirksamen Ersten Säule in die Zweite Säule würde die Einkommen der Betriebe stark schmälern, weil die Programme der Zweiten Säule in vielen Fällen nur ein Kostenausgleich für zusätzliche Aufwendungen bieten. Nach den Vorstellungen der AMK soll der Satz von 10 Prozent im Jahr 2023 auf 15 Prozent im Jahr 2026 steigen. Derzeit sind es 6 Prozent. Es ist eine Einigung auf Kosten der Landwirte.

Die AMK hat sich auch auf einen Eco-Scheme-Anteil von 25 Prozent geeinigt, was eher ein Signal an den Trilog ist, denn hier wird über die Höhe entschieden. Um diesen Anteil an den Direktzahlungen zu erhalten – bei 25 Prozent wären dies rund 69 Euro – sind künftig zusätzliche Bedingungen zu erfüllen. Wenn der berechtigte Einkommenscharakter der Ersten Säule gewahrt bleiben soll, müssen die Eco-Schemes so gestaltet werden, dass sie finanzielle Anreize bieten und einfach umsetzbar sind. Der Bauernverband hat dazu praktikable Vorschläge gemacht.

Die Rückkehr zu gekoppelten Weidetierprämien wird die Schafhalter freuen, die sie seit langem fordern, aber auch Begehrlichkeiten beispielsweise bei den Zuckerrübenanbauern verstärken.

Cornelius Mohr – LW 13/2021