Saatgut rechtzeitig ordern

Die allgemein schwache Getreideernte schlägt auch – zumindest teilweise – auf die Vermehrungsbestände durch. Wie der Bericht zu den Feldbesichtigungen 2024 ab Seite 8 in dieser Ausgabe zeigt, hat die übermäßige Wasserversorgung zum einen dazu geführt, dass die Pflanzen unter Sauerstoffmangel im Wurzelbereich litten und nur eine relativ schwache Wurzelbildung erfolgte.

Zum andern hatte die Nässe zur Folge, dass Maßnahmen zur Bestandesführung nicht immer optimal gesetzt werden konnten, was Krankheiten und dem Aufkommen von Unkräutern Vorschub geleistet hat. Teilweise trat auch Mutterkorn in den Vermehrungsbeständen auf. Dennoch blieben glücklicherweise Zurückziehungen von angemeldeten Flächen und Aberkennungen eher die Ausnahme. Insgesamt hat die Fläche zur Getreidevermehrung in Hessen wieder etwas zugenommen – vor allem bei E- und C-Weizen.

Wie die bisherigen Untersuchungen zeigen, sind zwar deutlich schwankende Tausendkorngewichte festzustellen, aber die Keimfähigkeiten stellen sich bislang sogar als überdurchschnittlich gut dar. Insofern kann man, was die Versorgung mit Z-Saatgut angeht, vorsichtig Entwarnung geben.

Aber auch wenn die Saatgutpartien die Beschaffenheitsprüfung der Saatgutprüfstelle bestanden haben – was Voraussetzung für die Anerkennung ist – sollte man sich als Kunde immer rückversichern und neben den Etiketten, Lieferscheinen und Rechnungen jeweils auch eine Rückstellprobe aufbewahren. Im Falle von beispielsweise verringerter Keimfähigkeit oder anderen Beanstandungen ist man dann gegenüber dem Händler in einer guten Verhandlungsposition. Die Rückverfolgbarkeit ist anhand der Anerkennungsnummer gewährleistet.

Gerade in diesem Jahr gilt der Grundsatz, dass die gewünschte Sorte rechtzeitig beim Handel bestellt werden sollte. Auch wenn die Flächenausfälle in Hessen relativ gering blieben, gibt es doch auch Meldungen über größere Ausfälle in nördlichen Bundesländern, so dass bestimmte Sorten schnell mal knapp werden könnten.

Karsten Becker – LW 36/2024