Schweineställe der Zukunft

Wie soll es im eigenen Betrieb mit der Schweinehaltung weitergehen? Diese Frage stellen sich Betriebsleiter seit geraumer Zeit. Normalerweise hätten die guten Preise seit dem Frühjahr 2019 bis zum Frühjahr dieses Jahres wachstumswillige Betriebe dazu bewogen, den nächsten Entwicklungsschritt in die Wege zu leiten. Große Planungsunsicherheit, beispielsweise bei der Haltung von Sauen im Deckzentrum, dem Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration und Kupierverzicht hielten viele davon ab. Auch die Forderung der Politik nach tiergerechterer Haltung führten zur Unsicherheit, wie ein zukunftstauglicher Stall aussehen sollte. Jetzt gibt es wieder zusätzliche Vorgaben: Durch die Anpassung der TA Luft gibt es strengere Regeln für die Luftreinhaltung: Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Tierhaltung sollen weiter gesenkt werden. Erfreulich ist dagegen, dass das Baugesetzbuch angepasst werden soll mit dem Ziel, dass Stallbauten unbürokratisch tiergerechter gestaltet werden können. Auch dem Thema Offenstall soll Rechnung getragen werden.

Dass Außenklimaställe aktuell schon geplant, genehmigt und errichtet werden können und auch in der Praxis funktionieren, zeigen zwei hessische Schweinehalter: In Ausgabe 49 hatte das LW den Betrieb Winter aus Birstein vorgestellt, der in seinem Tierwohlstall für Mastschweine Wert auf die Senkung von Emissionen legt und zu diesem Zweck eine Kot-Harn-Trennung eingebaut hat. Im aktuellen Heft wird der Betrieb Hofmeyer aus Hofgeismar vorgestellt, der seit einem Jahr Erfahrungen mit der Haltung im Außenklimastall sammeln konnte: Manches musste nachjustiert werden, beispielsweise wurde ein zusätzliches Windschutznetz eingebaut, um die Klimaführung zu verbessern. Insgesamt ist der Schweinehalter jedoch sehr zufrieden mit dem Stallsystem (siehe Seite 11).

Diese beiden Beispiele zeigen, dass die Bereitschaft der Schweine­halter, in Ställe mit höhe­rem Tierwohl zu investieren, grundsätzlich vorhanden ist. Die Haltung kostet aber deutlich mehr und dies muss am Markt über eine höhere Wertschöpfung hereingeholt werden.

Marion Adams – LW 52/2020