Vorrang für die Landwirte

Die Forderung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nach einer wirksamen Regelung zur Eindämmung von Landerwerb durch branchenfremde Investoren ist aus Sicht der bäuerlichen Betriebe richtig und lobenswert. Nicht zuletzt die niedrigen Zinsen veranlassen immer mehr Anleger (Unternehmer, Fonds, auch Banken), in die sichere Anlage Boden oder in ganze Betriebe zu investieren. Hinzu kommen Lebensmittelhandelskonzerne, die im Sinne eines vertikalen Verbunds – wie in England schon weit verbreitet – ihre eigene Lebensmittelerzeugung aufbauen wollen. Auch Umweltverbände treten verstärkt als potenzielle Landkäufer oder Pächter auf, was sich im Rahmen der Klimadiskussion und beispielsweise der Anlage von Kohlenstoff-Senken verstärken könnte. Gegen diese Investoren haben alteingesessene Bauern vor Ort oft keine Chance, weil hier viel Kapital und Spendengelder vorhanden sind – dort aber das Geld mit der Landwirtschaft mühsam verdient werden muss. Während es bei den einen um Geldanlage oder vielleicht sogar um Prestigeobjekte geht, geht es für die Bauern um die Sicherung und Erweiterung der Existenz.

Das bestehende Grundstückverkehrsgesetz, das in erster Linie den Fortbestand der land- wirtschaftlichen Betriebe und die Ernährungsvorsorge sichern sowie die Agrarstruktur verbessern soll, beschränkt den Kauf durch Nichtlandwirte. Trotzdem haben Investoren viele Möglichkeiten, Land oder landwirtschaftliche Betriebe zu erwerben. Wirksame Preismiss-

brauchskontrollen, die Belegung auch von Anteilskäufen mit Grunderwerbsteuer und auf der anderen Seite eine Abschaffung der doppelten Grunderwerbsteuer (bei der Ausübung des Vorkaufsrechts durch Landgesellschaften) wären ein erster Schritt zu einer Verbesserung. Eine wirksamere Stärkung der Landwirte durch das Bodenrecht ist indes nicht leicht, weil es irgendwann an verfassungsrechtliche Grenzen stößt.

Die Konkurrenz auf dem Bodenmarkt wird unterdessen nicht kleiner, da auch ein kapitalkräftiger Landwirt aus dem übernächsten Landkreis mit einem renditestärkeren Betriebszweig mehr bezahlen kann

Cornelius Mohr – LW 11/2020