Waldbesitzer atmen auf

An ländlichen Stammtischen konnte man nicht glauben, was die EU-Parlamentarier für Pläne schmiedeten: Holz sollte nicht mehr zu den Erneuerbaren Energien zählen. Gerade Holz, das klimaneutral verbrennt, wie Waldbesitzer- und Holzverbände stets werben. Im Gegensatz zu Gas und Öl wird hier kein fossiler Kohlenstoff verbrannt. Es handelt sich um einen steten Kreislauf des Wachsens durch CO2-Aufnahme im Wald, des Holzverbrennens und des CO2-Ausstoßes im Ofen.

Bei der Novellierung der Richtlinie über Erneuerbare Energien (RED III) konnten sich im Trilog EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament Ende März einigen, dass Brennholz weiterhin als Erneuerbare Energie eingestuft wird und deren Nutzung auch zukünftig subventioniert werden darf. Eine kluge Entscheidung, die alle Waldbesitzer, Besitzer vor allem alter Häuser, Holzkesselhersteller und Brennholzaufbereiter aufatmen lässt.

Denn in der Forstwirtschaft fallen im Laufe einer Umtriebszeit immer wieder schwächere Sortimente bei der Durchforstung an, die von den Waldbesitzern gerne als Brenn- oder Industrieholz vermarktet werden. Es sind die weniger guten Bäume, die krumm, astig oder zu nah an einem Zukunftsbaum stehen und somit dessen Wachstum behindern – diesem zu viel Wasser und Nährstoffe rauben. Der Waldbesitzer ist froh um die Einnahmen aus den Durchforstungen, teils wird das Holz zum Heizen der eigenen vier Wände genutzt. In waldreichen Regionen entstanden in den vergangenen Jahrzehnten Nahwärmenetze für Hackschnitzel, um die lange unter Wert gehandelten Sortimente sinnvoll zu verwenden. Ein Merkmal dieser Netze ist der regionale Kreislauf. Zahlreiche Menschen konnten in den Dörfern in Arbeit und Lohn gebracht werden. Für sie ist das Heizen mit Holz die Urwärme der Menschheit.

Mit der Invasion Russlands in die Ukraine explodierten die Energiepreise. Die Reaktion vieler Menschen: Für den Notfall muss Brennholz angeschafft werden. Die kleinen Kreisläufe gewinnen dabei an Attraktivität. Damit dies in den nächsten Jahren so bleibt, wurde das Buchenbrennholz in Hessen und Rheinland-Pfalz kontingentiert.

Elke Setzepfand – LW 14/2023