Weichen für den Naturschutz gestellt
Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft und Naturschutz in Hessen Anfang dieser Woche ist es den beteiligten Verbänden und der Landesregierung gelungen, nach nur einem halben Jahr einen Konsens zu erreichen. Dies lässt auf eine disziplinierte Arbeit und den ernsthaften Willen aller Seiten schließen, einvernehmlich nach mehr Arten- und Gewässerschutz zu streben. Das bei den Verhandlungen entstandene Vertrauen und die gegenseitigen Einblicke in die Bedürfnisse von Landwirtschaft und Naturschutz können die künftige gemeinsame Arbeit erleichtern.
Die hessische Vereinbarung reiht sich ein in die bislang noch überschaubaren Vereinbarungen zum kooperativen Naturschutz in den Ländern. Welches Modell aus Sicht des Naturschutzes und aus Sicht der Landwirtschaft am nachhaltigsten ist, wird sich zeigen. Eine der Forderungen, dass nämlich zusätzliche Leistungen der Bauern mit frischem Geld honoriert werden müssen, scheint in Hessen erfüllt zu werden. Das Land will in den nächsten drei Jahren allein für Verträge mit der Landwirtschaft zusätzliche 30 Mio. Euro ausgeben.
Wichtigstes Ziel aus berufsständischer Sicht war die Umsetzung eines kooperativen Naturschutzes. Dabei war wegen des Streits innerhalb der Bundesregierung über das Insektenschutzpaket lange nicht klar, ob vorhandene Ländervereinbarungen Bestand haben oder künftige möglich sind. Erst mit der Verabschiedung des Pakets Ende Juni ist sichergestellt, dass bestehende Kooperationen nicht verwässert werden. Allerdings können Länderregelungen auch über das Bundesrecht hinausgehen. Davon macht Hessen im Rahmen der Vereinbarung keinen Gebrauch. Ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in FFH-Gebieten soll es beispielsweise nicht geben, sondern freiwillige Maßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes. Doch den Bauern wird auch einiges abverlangt. So wird der Druck auf die Fläche unter anderem durch breitere Schutzstreifen um die Gewässer zunehmen.
Die hessische Vereinbarung nennt lange Zeithorizonte. Der Bestand aller Vereinbarungen hängt gleichwohl von den künftigen Landesregierungen und von der Bundesregierung ab, die schon in Kürze gewählt wird.
Cornelius Mohr – LW 36/2021