Wenigstens Planungssicherheit

Die Planungssicherheit, die mit dem Bundesratsbeschluss über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hoffentlich erreicht wird, ist für die betroffenen Sauenhalter ein positiver Aspekt. Seit fünf Jahren, nachdem das Magdeburger Urteil erging, wurde um die Verordnung gerungen. Jetzt schafft der Gesetzgeber die Kastenstandhaltung im Deckzentrum ganz und im Abferkelbereich weitgehend ab. Für den überwiegenden Teil der Halter bedeutet dies hohe Investitionen, wollen sie auch nach Ablauf der Übergangsfristen noch Sauen halten und Ferkel produzieren. Der Bestandsschutz, für den sich der Berufsstand massiv eingesetzt hat, war ein berechtigtes Ziel, um Investitionen in Ställe und Stalleinrichtungen, die nach dem geltenden Recht und nach Maßgaben der Beratung getätigt worden waren, so weit wie möglich zu schützen. Dass die Übergangsfrist im Deckzentrum im Verlauf der Verhandlungen weiter gekürzt wurde, ist zu beklagen. Dennoch ist es gut, dass der Schacher zu Ende ist. Besser wäre das Ergebnis für den Sauenhalter mutmaßlich nicht mehr geworden, zumal Kastenstände und die in den Medien gezeigten Bilder vor der Öffentlichkeit schwer zu erklären sind.

Viele, vor allem kleinere Betriebe, werden die Sauenhaltung auslaufen lassen. Denn der höhere Arbeitsaufwand und Investitionen für die Erweiterung und Neueinrichtung der Ställe – hinzu kommen ja auch die Investitionen in Vorrichtungen für die Ferkelkastration – rechnen sich für diese Betriebe kaum. Zu hoffen ist, dass die Betriebe, die weiter machen wollen, von der angekündigten Förderung von insgesamt 300 Mio. Euro aus dem Konjunkturprogramm profitieren können. Gleichwohl werden künftig noch mehr Ferkel aus Dänemark und den Niederlanden oder von woanders herkommen. Von regional erzeugtem Schweinefleisch, das sich viele Verbraucher wünschen (aber kaum dafür zahlen wollen), kann immer weniger die Rede sein. Die Zahl der Förderanträge für Narkosegeräte zur Ferkelkastration gibt eine Vorstellung, wie die künftigen Strukturen aussehen werden. Von den insgesamt 3 526 Anträgen kam der weitaus größte Teil aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern, aus Hessen kamen 99 und aus Rheinland-Pfalz 50.

Cornelius Mohr – LW 28/2020