Zusammenarbeit ist angesagt
Die Regelungen im Insekten- und Artenschutz in Deutschland werden immer komplexer und uneinheitlicher. In diesen Tagen wird das Insektenschutzgesetz, initiiert von Bundesumweltministerin Schulze (SPD), voraussichtlich im Bundeskabinett verabschiedet. Mit dem Gesetz soll unter anderem in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und Nationalparks sowie in Vogelschutzgebieten mit Bedeutung für den Insektenschutz ein Verbot des Einsatzes von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden gelten. Dies würde erhebliche Bewirtschaftungs-einschränkungen auf einer großen Fläche bedeuten, die der Bauernverband mit rund 2 Mio. Hektar angibt, bei bis zu 20 000 betroffenen Betrieben. In einer Reihe von Bundesländern gibt es unterdessen auf Volksbegehren basierende Regelungen oder erst kürzlich gestartete Initiativen zum Insektenschutz wie in Nordrhein-Westfalen. In Baden-Württemberg strebte das Volksbegehren zunächst komplette Pflanzenschutzverbote in Schutzgebieten an. Hier aber konnte der Berufsstand unter großen Anstrengungen statt genereller Verbote eine globale Reduktionsstrategie für Pflanzenschutzmittel erreichen, was immer noch hart genug ist. Der frühere Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Hermann Onko Aeikens hatte vergangenes Jahr auf die ursprünglichen Fassungen der Volksbegehren in Bayern und in Baden-Württemberg verwiesen und erklärt, man wolle mit dem Insektenschutzgesetz verhindern, dass es Vergleichbares überall in Deutschland gebe. Aus Sicht der Bewirtschafter ist es ein interessanter Gedanke, wenn ein Bundesgesetz Schlimmeres in den Ländern verhindern könnte. Der Hauptmangel an dem angestrebten Insektenschutzgesetz ist aber, dass es auf Ordnungsrecht statt auf Kooperation mit der Landwirtschaft setzt, was jetzt im Gegensatz dazu beim niedersächsischen Weg und zum Teil auch in Baden-Württemberg erreicht werden konnte. Ob das Insektenschutzgesetz so durch den Bundestag kommt, ist offen. Unions-Politiker haben schon von Anfang an Änderungsbedarf angemeldet, und die Bauernverbände versuchen derzeit, den Abgeordneten klarzumachen, dass die Landwirte guten Willens sind und ein Miteinander im Artenschutz viel zielführender ist.
Cornelius Mohr – LW 50/2020