Erosion der Direktzahlungen

Auf EU-Ebene ist das Gesetzgebungsverfahren für die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023 mit der Zustimmung von Parlament und Ministerrat in den vergangenen Wochen abgeschlossen worden. In Deutschland steht am 17. Dezember noch eine Bundesratssitzung auf der Tagesordnung, auf der über die GAP-Durchführungsverordnungen entschieden werden soll. Begonnen hat das Verfahren mit den Vorschlägen der Kommission im Jahre 2018. Seit dieser Zeit wurde die GAP auf vielen Ebenen verhandelt. Bei den Bauern ist unterdessen Ernüchterung, wenn nicht Enttäuschung eingetreten. Es gibt Betriebe, die ins Grübeln kommen, ob sie überhaupt noch einen Gemeinsamen Antrag stellen, den Aufwand und einen Teil der Kontrollen könnte man sich sparen. Noch bei der Einigung über den künftigen EU-Finanzrahmen, bei dem das Agrarbudget besser ausgestattet wurde, als es die Kommission vorsah, gab es Zuversicht. Doch die Einkommenswirksamkeit der GAP, die bislang mit den Direktzahlungen gewährleistet wurde, ist auf dem Verfahrensweg immer weiter erodiert. Das lag daran, dass viele Akteure ihren Umweltstempel aufdrücken wollten. Das Europaparlament überfrachtete die neue Konditionalität beispielsweise mit Aufschlägen zum verpflichtenden Fruchtwechsel oder mit Vorgaben zu den nicht-produktiven Flächen, die nun auf nationaler Ebene nochmals schärfer umgesetzt werden sollen, als es die Trilogergebnisse eigentlich erlauben. Auf nationaler Ebene waren es insbesondere die (rot-grün geführten) Länder, die mit ihrem Bestehen auf eine höhere Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule (anfänglich 10, später bis 15 Prozent) die Direktzahlungen weiter schmälern. 25 Prozent der Ersten Säule gehen zudem in die Eco-Schemes. Doch für Betriebe mit intensiv genutztem Grünland, Sonderkulturen oder Ökolanbau gibt es keine adäquaten Maßnahmen, für viele Betriebe sind die sehr knapp budgetierten Eco-Schemes wenig attraktiv. Zudem höhlen die angebotenen Maßnahmen wie die vielfältigen Fruchtfolgen die erfolgreichen Länderprogramme aus. Die Länder sollten die Möglichkeit im Bundesrat nutzen, durch Initiativanträge wenigsten dies noch zu korrigieren. Denn die Eco-Schemes entfalten dann ihre Umweltwirkung, wenn möglichst viele Bauern daran teilnehmen.

Cornelius Mohr – LW 49/2021