Nach Vorstellung jener Bundesländer, die die Protokollerklärung tragen, soll das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiterhin die zuständige Zulassungsbehörde bleiben. Die drei anderen bislang beteiligten Stellen, das UBA, das Julius Kühn-Institut (JKI) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sollen dagegen als...